kanzleimarkt

Shortlist

Die Shortlist bezeichnet im Auswahlprozess die engere Auswahl von Kandidaten, die nach einer ersten Prüfung als besonders geeignet erscheinen. Sie entsteht in der Regel aus einer zuvor definierten Longlist.

Nachdem zunächst eine größere Zahl potenzieller Kandidaten identifiziert wurde, werden diese anhand verschiedener Kriterien bewertet, etwa:

  • fachliche Qualifikation
  • Berufserfahrung
  • regionale Verfügbarkeit
  • Interesse an Kanzleikauf, Vergesellschaftung oder einer Vakanz
  • wirtschaftliche und persönliche Rahmenbedingungen

Nur die Kandidaten, die diese Anforderungen überzeugend erfüllen und ernsthaftes Interesse signalisieren, gelangen auf die Shortlist.

Im weiteren Prozess erhalten die Kandidaten der Shortlist in der Regel vertiefende Informationen, etwa ein anonymisiertes Exposé, und werden zu ersten Gesprächen eingeladen. Ziel der Shortlist ist es, den Kreis der Interessenten so zu reduzieren, dass strukturierte und effiziente Gespräche mit den wirklich passenden Kandidaten möglich sind.

kanzleimarkt-Tipp:

Eine gute Shortlist ist bewusst klein. Erfahrungsgemäß reichen oft drei bis fünf ernsthafte Interessenten, um einen erfolgreichen Verkaufs- oder Besetzungsprozess zu erreichen. Zu viele Kandidaten verlängern den Prozess unnötig und erschweren die Diskretion.

Siehe auch:

Longlist · Direktansprache · Vakanz · Positionsprofil · Vergesellschaftung

Weiterführende Begriffe im ABC: