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ABC für den Kauf oder Verkauf von Kanzleien: Buchstabe n

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Name Dropping

Als Name Dropping bezeichnet man das gezielte oder beiläufige Nennen bekannter Personen, Mandanten oder Kontakte, um die eigene Bedeutung, Erfahrung oder Vernetzung zu unterstreichen.

Im Umfeld von Kanzleiverkäufen, Personalvermittlung oder Partnersuchen kommt Name Dropping gelegentlich in Gesprächen vor. Kandidaten oder Verkäufer erwähnen beispielsweise bekannte Mandanten, prominente Unternehmer oder einflussreiche Kontakte, um ihre Stellung im Markt zu verdeutlichen.

Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: In steuerberatenden, wirtschaftsprüfenden und anwaltlichen Berufen gelten strenge Verschwiegenheitspflichten. Das Nennen konkreter Mandanten oder sensibler Informationen kann schnell problematisch werden und wirkt auf professionelle Gesprächspartner oft eher unangebracht.

Seriöse Vermittlungsprozesse konzentrieren sich daher auf nachvollziehbare Fakten, etwa:

  • Umsatzstruktur der Kanzlei
  • Branchen der Mandanten
  • Größe und Qualität des Mandantenstamms
  • berufliche Stationen und Erfahrungen

Diese Informationen lassen sich in anonymisierter Form darstellen und bieten eine deutlich solidere Gesprächsgrundlage.

kanzleimarkt-Tipp:

Diskretion ist eine der wichtigsten Währungen im Kanzleimarkt. Wir hören lieber zu, als zu reden. Wer im Gespräch mit potenziellen Käufern oder Arbeitgebern Mandanten oder vertrauliche Kontakte namentlich nennt, riskiert eher einen Vertrauensverlust als einen Vorteil. Eine anonymisierte Mandantenbeschreibung wirkt professioneller als jedes Name Dropping.

Siehe auch:

Anonyme Mandantenliste · Diskretion · Geheimhaltungserklärung (NDA) · Direktansprache

Notfallplanung

Eine Notfallplanung ist immer nötig, wenn der Kanzleiinhaber vollständig ausfällt, sei es durch Tod, Unfall oder schwere Krankheit. Ein Drittel aller Unternehmensnachfolgen passieren aufgrund von Krankheits- und Todesfällen ganz unvermittelt. Lediglich 15 % aller Unternehmen verfügen über einen Plan für den Ernstfall. Nicht selten existieren nur ungenügende Teillösungen

kanzleimarkt empfiehlt jedem Steuerberater einen Notfallplan zu erstellen, damit im Falle eines Falles geschäftliche und private Angelegenheiten unverzüglich geregelt werden können. Dies kann den Unternehmer bzw. seine Erben mehr nützen, als eine Risikolebensversicherung. Eine entsprechende Checkliste können Sie bei uns anfordern.