ABC für den Kauf oder Verkauf von Kanzleien: Buchstabe g

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Geheimhaltung

Zentrales Problem jeder Praxisübertragung ist nicht die Übergabe des Schlüssels zu den Praxisräumen und deren Inbesitznahme, sondern die Bereitstellung der betrieblichen und persönlichen Daten der Mandanten. Ohne Zustimmung derselben ist eine entsprechende Vereinbarung nichtig.

Bekanntgabe des Verkaufs

Geschäftsfelder

Die wichtigsten Geschäftsfelder einer Steuerberatungskanzlei sind

  • Abschlüsse/gewerbliche Steuererklärungen (mit einem idealen Anteil von 40 %)
  • private Steuererklärungen (8 %)
  • Finanzbuchhaltung (35 %)
  • Lohnbuchhaltung (7 %)
  • Allgemeine Beratung (10 %)

kanzleimarkt hat ein Beispiel zur Umsatzaufteilung erstellt, dass Sie als Vorlage benutzen können.

Bei dieser Form der Zusammenarbeit bleibt der alte Kanzleiinhaber (Senior-Steuerberater) als angestellter Geschäftsführer für eine neu zu gründende Gesellschaft (GmbH) tätig. Der neue Gesellschafter übernimmt jedoch die Mehrheit der Gesellschaftsanteile. Der Senior hat zuweilen auch die Möglichkeit einer Rückbeteiligung an der neuen Gesellschaft.

Der Investor sucht, in enger Abstimmung mit dem Kanzleisenior, einen passenden, qualifizierten Junior-Steuerberater, der sich nach Vereinbarung ebenfalls an der Gesellschaft beteiligen kann und zudem alleiniger oder zweiter Geschäftsführer wird. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung unterliegen dem Prinzip der Einstimmigkeit zwischen den Beteiligten (Investor, Senior-StB und Junior-StB).

Ein Übernahmevertrag regelt die Einzelheiten, insbesondere die Dauer der Geschäftsführertätigkeit und den Zeitraum für die sukzessive Übertragung der restlichen Gesellschaftsanteile des Senior-Partners. Nach erfolgter Überleitung und dem individuell vereinbarten Zeitmodell, scheidet der Senior aus der Gesellschaft aus.

  • Realisierung seines vollen Praxiswertes (Altersversorgung)
  • Sicherung des ermäßigten Steuersatzes
  • professionelle Überleitung bei gleichzeitiger Mitgeschäftsführung
  • Rückbeteiligung bis zu 25 %
  • individuelles Zeitmodell

kanzleimarkt bietet Ihnen eine strukturierte/professionelle Begleitung in jeder Phase der Überleitung.

GeschäftsfelderAufteilung-Umsatz.xlsx

Gesellschaft-Rechtsform

Eine Steuerberaterpraxis kann in unterschiedlicher Form geführt werden, z. B. als Einzelpraxis, als Sozietät gem. § 56 StBerG oder als StB-Gesellschaft gem. § 49 StBerG.

kanzleimarkt berät Sie ausführlich und benennt die Vor- und Nachteile der jeweiligen Gesellschaftsform.

Gewerbesteuer

Mit Veräusserung einer Kanzlei gilt gewerbe-steuerrechtlich der Gewerbebetrieb als vom Veräusserer eingestellt und vom Erwerber neu gegründet. Zum Zeitpunkt der Übertragung eines Gewerbebetriebs erlischt die GewSt-Pflicht des Veräusserers und beginnt die des Erwerbers.

aber auch Freiberufler

Goodwill

Goodwill ist der ideelle Firmenwert, also der gute Ruf und das Ansehen der Kanzlei in der Öffentlichkeit, sowie die Qualität der Beziehung zwischen Praxisinhaber und den Mandanten. Sie ist Teil des Ratings.

Grundbesitz

Grundbesitz ist »Gift« für die Verkäuflichkeit einer Kanzlei. Für einen Käufer ist die Bindung an eine Immobilie nicht sonderlich attraktiv, weil der Betrieb einer Kanzlei somit mit zusätzlichen, artfremden Risiken und Kosten verbunden ist.

Gutachten und Exposé

Den Wert einer Kanzlei können wir im Rahmen unserer Beratung mit einem faktensicheren und neutralen Gutachten ermitteln. Dieser Wert ist für Sie wichtige Orientierung und Verhandlungsgrundlage für eventuelle Preisverhandlungen. Zur Erstellung eines Bewertungsgutachtens werden folgende Unterlagen benötigt:

Gewinn- und Verlustrechnungen und

Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) der letzten 3 Geschäftsjahre

Mitarbeiterübersicht (Alter, Qualifikation, Arbeitszeit, Gehalt)

Inventaraufstellung / Abschreibungsliste

Anonymisierte Mandantenliste

Übersicht über Dauerschuldverhältnisse

Der Ablauf für die Erstellung eines Bewertungsgutachtens sieht wie folgt aus:

Wir vereinbaren zunächst ein Besprechungstermin bei Ihnen, um die weitere Vorgehensweise zu erläutern und die dafür benötigten Unterlagen vorzubereiten. Im Anschluss daran erstellen wir ein Exposé. Während der Aufnahme des Ist-Zustands klären wir alle offenen Fragen und fordern ggf. fehlende Unterlagen an.

Nach Fertigstellung werden die Ergebnisse des Wertgutachtens in einem persönlichen Gespräch bei Ihnen vor Ort erläutert. Der Auftraggeber entscheidet alleine, wer Einblick in dieses Gutachten erhält.

kanzleimarkt unterbreitet Ihnen gerne ein individuelles Angebot für die Bewertung Ihrer Praxis.