Longlist
Die Longlist bezeichnet im Vermittlungsprozess die Gesamtheit aller potenziell geeigneten Berufsträger, die für den Kauf einer Kanzlei, eine Beteiligung (Vergesellschaftung) oder die Besetzung einer Vakanz in Betracht kommen. Sie bildet den Ausgangspunkt der systematischen Kandidatensuche.
Bei kanzleimarkt wird die Longlist zunächst sehr breit angelegt. In geeigneten Postleitzahlgebieten werden alle relevanten Berufsträger (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte) identifiziert, die dort arbeiten oder wohnen. Diese Ausgangsmenge umfasst häufig mehrere tausend mögliche Kandidaten.
In einem zweiten Schritt wird diese Liste mithilfe verschiedener Kriterien gefiltert. Typische Ausschlusskriterien sind beispielsweise:
- zu hohes Alter oder bereits geplante Ruhestandsphase
- fehlendes Interesse an einer Vergesellschaftung (oder bereits vorhandene)
- zu starke fachliche Spezialisierung (z. B. Verrechnungspreise oder Mitarbeiterentsendung)
- fehlende unternehmerische Erfahrung (Dauerthema bei Interviews)
- zu hohe Gehalts- oder Kaufpreisvorstellungen
- zu geringe Berufserfahrung
Nach diesen Filterschritten bleibt eine deutlich kleinere Gruppe übrig. Diese Kandidaten werden anschließend anonymisiert über die Gelegenheit informiert – oft schriftlich oder am effektivsten telefonisch, ohne Nennung von Ort oder Namen der Kanzlei. Erst wenn ein Kandidat Interesse signalisiert, wechselt er von der Longlist auf die Shortlist und erhält weitere Informationen.
kanzleimarkt-Tipp:
Eine gute Longlist ist bewusst großzügig angelegt. Viele potenzielle Käufer, Partner oder Kandidaten suchen gar nicht aktiv nach einer Kanzlei oder einer neuen Position. Erst durch eine diskrete Ansprache entsteht Interesse – deshalb lohnt es sich, den Kreis der möglichen Berufsträger zunächst möglichst breit zu ziehen.
Siehe auch:
Shortlist · Direktansprache · Executive Search · Vakanz · Vergesellschaftung
