ABC für den Kauf oder Verkauf von Kanzleien: Buchstabe k
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Kanzleiwert
Den Kanzleiwert kann man mit unterschiedlichen Bewertungsmethoden ermitteln.
Kaufinteressenten
Nach heutiger Marktlage kommen je nach Standort und Grösse bis zu 100 Kaufinteressenten auf eine einzige zum Verkauf stehende Kanzlei. Unter dem Gesichtspunkt Angebot zu Nachfrage bedeutet das ein stabiles Preisgefüge.
Umgekehrt geht mit jedem erfolglosen Kontakt mit einem Kaufinteressenten Anonymität verloren. Jeder überflüssige Kontakt kann sich negativ auf den Kanzleiwert auswirken.
kanzleimarkt führt daher mit den verschiedenen Kandidaten intensive Vorgespräche durch. Nach unserer Vorselektion erhalten Sie die bestmögliche Auswahl. Somit ersparen wir Ihnen zeitaufwendige und ergebnislose Zusammentreffen.
Kaufpreis
Die Höhe des Kaufpreises ergibt sich aus der Einigung der Parteien im Vorfeld. Idealerweise fusst er auf einem gemeinsamen Verständnis über die Bewertungsmethode und der Bemessungsgrundlage. Wird der Kaufpreis nicht durch eine Einmalzahlung beglichen, ist auf eine Sicherheit (z. B. Bankbürgschaft oder eine Besicherung durch eine Lebensversicherung) zugunsten des Verkäufers zu achten.
Kaufvertrag
Der Vertrag über den Verkauf einer freiberuflichen Praxis sollte immer so gestaltet sein, dass die Interessen beider Vertragsparteien fair berücksichtigt. Er sollte folgende Bestandteile haben:
- Personalien (ggf. GmbH-Berechtigungen)
- Gegenstand (Veräusserung, Einbringung, Umwandlung, Gesellschafter-Aufnahme)
- Umfang und Bezugsgrösse des Erwerbsgegenstand (Gewinn, Umsatz, materielle und immaterielle Werte)
- Veräusserungsentgelt
- Zahlungsmodalitäten (nebst Sicherheiten)
- Haftungsausschluss
- Übergangsregelungen (Abwicklung laufender Verträge),
- Wettbewerbsklausel
- Salvatorische Klausel
- Schiedsgerichts- und Schlichtungsvereinbarungen
Kennzahlen
Vielen Verkäufern kommt es nicht alleine auf die Höhe des Kaufpreises an. Sie fühlen sich verantwortlich für die Mitarbeiter und Mandanten. Zudem wird oft eine Sozietät auf Zeit oder eine überleitende Tätigkeit mit dem Käufer vereinbart. Deswegen ist neben fachlichen Voraussetzungen und einer professionellen Transaktionsabwicklung auch die persönliche Kompatibilität wichtig.
Für kanzleimarkt liegt hier ein besonderer Schwerpunkt bei der Beratung. Wir können im Vorfeld schon analysieren, ob der Käufer Personalführung beherrscht, den passenden Arbeitsstil pflegt, offen für Veränderungen ist, sich harmonisch in bzw. vor ein Team einfügt und durchsetzungsstark sowie leistungsorientiert seine Tätigkeit verrichtet. Wir arbeiten klar heraus, ob er als Unternehmer geeignet ist und gut akquirieren kann, um den dauerhaften Erfolg der Fortführung Ihres Lebenswerks sicherzustellen.

Konzentration
Eine Einzelkanzlei könnte es schwer haben, sich im zunehmenden Wettbewerb auf lange Sicht zu behaupten. Deswegen werden oft Sozietäten oder Steuerberatungsgesellschaften gegründet.
Vorteile: ein vielfältigeres Aufgabenspektrum kann ohne qualitative oder wirtschaftliche Verluste bearbeitet werden, grössere Mandate können erobert und angenommen werden, und die Akquisition, Mandantenveranstaltungen usw. werden auf mehrere Schultern verteilt. Zudem können sich die Berufsträger gegenseitig vertreten, sodass der alltägliche Kanzleibetrieb auch im Fall von urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit, weiterläuft. Wenn die feste Einbindung durch eine Sozietätsgründung nicht erwünscht ist, bietet sich alternativ die Kooperation mit fachlich anders ausgerichteten Kanzleien an.
Konzentrationstrend
Der Konzentrationstrend bei Freiberuflern ist ungebrochen. Immer mehr von ihnen schliessen sich zu grösseren Einheiten zusammen. Die Gründe:
- Spezialisierung
- Arbeitsteilung / fachlicher Austausch
- Verbreiterung der Leistungsangebote
- Stärkung der Marktpräsenz
- Gewinnoptimierung
- Qualitätssteigerung
Kostenstruktur
Bei der Kostenstruktur sind bestimmte Kennzahlen zu beachten. Ideal wäre eine Rendite von mehr als 35 %, Personalkosten unter 40 %, Raumkosten unter 5 %, EDV-Kosten unter 5 %, sonstige Kosten (Kommunikation, Marketing, Weiterbildung, Versicherungen) unter 15 %.
