ABC für den Kauf oder Verkauf von Kanzleien: Buchstabe l
Letter of intent (LoI)
Ein Letter of Intent (LoI) ist eine schriftliche Absichtserklärung zwischen zwei oder mehreren Parteien im Vorfeld eines geplanten Vertragsabschlusses. Beim Kanzleiverkauf dokumentiert er die grundsätzliche Einigung über wesentliche Eckpunkte einer Transaktion, ohne bereits den endgültigen Kaufvertrag darzustellen.
Typische Inhalte eines LoI im Zusammenhang mit Kanzleiverkäufen sind:
- Kaufpreis oder Kaufpreisstruktur (z. B. Earn-out-Regelungen)
- Übergabezeitpunkt und Übergabemodalitäten
- Exklusivitätsvereinbarung
- Vertraulichkeit
- Ablauf der Due Diligence
- Zeitplan bis zum Signing und Closing
Rechtlich ist ein LoI grundsätzlich nicht bindend, sofern nicht ausdrücklich einzelne Regelungen (z. B. Vertraulichkeit oder Exklusivität) als verbindlich vereinbart werden. Er schafft jedoch eine strukturierte Verhandlungsgrundlage und reduziert Transaktionsrisiken durch klare Erwartungsdefinitionen.
Gerade bei sensiblen Konstellationen – etwa bei der Übernahme einer Steuerkanzlei oder bei der Integration von Berufsträgern – sorgt ein LoI für Transparenz und Planungssicherheit in einer frühen Phase des Prozesses.
Zwischen Berufsträgern sind LoIs eher selten, bei PE-Unternehmen sind sie Standard.
Bevor Sie sich also binden, sollten jeder Verkäufer unbedingt alternative Interessenten angucken.
Weiterführende Links:
Liquidität
Im Zusammenhang mit dem Kauf einer Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder Rechtsanwaltskanzlei wird der Begriff Liquidität bei kanzleimarkt bewusst eng gefasst. Gemeint ist der Betrag, der dem Käufer nach Bedienung des Kapitaldienstes (Zinsen und Tilgung für den Kaufpreis) noch zur Verfügung steht.
Damit beschreibt Liquidität nicht einfach den Kontostand oder Cashflow der Kanzlei, sondern den tatsächlich frei verfügbaren finanziellen Spielraum nach der Finanzierung des Kanzleikaufs. Sie zeigt, ob der Käufer nach der Übernahme ausreichend Mittel für Lebensunterhalt, Rücklagen, Investitionen oder unternehmerische Risiken hat.
Gerade Banken und Käufer achten darauf, dass nach dem Erwerb einer Kanzlei eine stabile und nachhaltige Liquidität verbleibt. Sie ist damit ein zentraler Indikator für die Tragfähigkeit einer Finanzierung.
Um diese Frage transparent zu machen, enthält jedes kanzleimarkt-Exposé einen Tilgungsplan über zehn Jahre, der auf Basis eines aktuellen Zinssatzes berechnet wird. Dadurch können Interessenten bereits früh abschätzen, welche monatliche Belastung aus Zins und Tilgung entsteht und wie sich diese auf die verbleibende Liquidität auswirkt.
Insbesondere bei der Partnersuche oder beim Erwerb eines Gesellschaftsanteils spielt die erwartbare Liquidität eine wichtige Rolle. In der Praxis zeigt sich, dass eine jährliche Liquidität von mindestens etwa 150.000 € häufig erforderlich ist, damit sich die unternehmerische Beteiligung wirtschaftlich klar von einer gut bezahlten Angestelltenposition am Arbeitsmarkt absetzt.
kanzleimarkt-Tipp:
Prüfen Sie nicht nur, ob eine Finanzierung möglich ist, sondern ob sich die unternehmerische Entscheidung auch wirtschaftlich lohnt. Eine klare Liquiditätsperspektive hilft Käufern und Partnern, den Schritt aus dem Angestelltenverhältnis überzeugend zu rechtfertigen.
Longlist
Die Longlist bezeichnet im Vermittlungsprozess die Gesamtheit aller potenziell geeigneten Berufsträger, die für den Kauf einer Kanzlei, eine Beteiligung (Vergesellschaftung) oder die Besetzung einer Vakanz in Betracht kommen. Sie bildet den Ausgangspunkt der systematischen Kandidatensuche.
Bei kanzleimarkt wird die Longlist zunächst sehr breit angelegt. In geeigneten Postleitzahlgebieten werden alle relevanten Berufsträger (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte) identifiziert, die dort arbeiten oder wohnen. Diese Ausgangsmenge umfasst häufig mehrere tausend mögliche Kandidaten.
In einem zweiten Schritt wird diese Liste mithilfe verschiedener Kriterien gefiltert. Typische Ausschlusskriterien sind beispielsweise:
- zu hohes Alter oder bereits geplante Ruhestandsphase
- fehlendes Interesse an einer Vergesellschaftung (oder bereits vorhandene)
- zu starke fachliche Spezialisierung (z. B. Verrechnungspreise oder Mitarbeiterentsendung)
- fehlende unternehmerische Erfahrung (Dauerthema bei Interviews)
- zu hohe Gehalts- oder Kaufpreisvorstellungen
- zu geringe Berufserfahrung
Nach diesen Filterschritten bleibt eine deutlich kleinere Gruppe übrig. Diese Kandidaten werden anschließend anonymisiert über die Gelegenheit informiert – oft schriftlich oder am effektivsten telefonisch, ohne Nennung von Ort oder Namen der Kanzlei. Erst wenn ein Kandidat Interesse signalisiert, wechselt er von der Longlist auf die Shortlist und erhält weitere Informationen.
kanzleimarkt-Tipp:
Eine gute Longlist ist bewusst großzügig angelegt. Viele potenzielle Käufer, Partner oder Kandidaten suchen gar nicht aktiv nach einer Kanzlei oder einer neuen Position. Erst durch eine diskrete Ansprache entsteht Interesse – deshalb lohnt es sich, den Kreis der möglichen Berufsträger zunächst möglichst breit zu ziehen.
Siehe auch:
Shortlist · Direktansprache · Executive Search · Vakanz · Vergesellschaftung
