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ABC für den Kauf oder Verkauf von Kanzleien: Buchstabe p

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Planungszeitraum

Der Planungszeitraum beschreibt den Zeitraum, über den wirtschaftliche Entwicklungen einer Kanzlei prognostiziert oder bewertet werden. Er dient dazu, zukünftige Umsätze, Gewinne oder Liquidität abzuschätzen.

Bedeutung im Kanzleimarkt

Beim Verkauf oder Kauf einer Kanzlei spielt der Planungszeitraum eine wichtige Rolle, weil viele wirtschaftliche Überlegungen nicht nur auf Vergangenheitszahlen, sondern auch auf zukünftigen Entwicklungen basieren.

Typische Fragestellungen sind beispielsweise:

  • Wie entwickelt sich der Umsatz der Kanzlei in den nächsten Jahren?
  • Welche Investitionen sind erforderlich?
  • Wie lange dauert es, bis ein Darlehen für den Kaufpreis zurückgezahlt ist?

In der Praxis orientieren sich viele Berechnungen an einem Planungszeitraum von etwa 5 bis 10 Jahren, insbesondere wenn es um Finanzierung, Liquiditätsplanung oder Tilgungspläne geht.

Praxisbezug / typische Konstellationen

Der Planungszeitraum spielt insbesondere in folgenden Situationen eine Rolle:

  • Finanzierung des Kaufpreises - Banken und Käufer betrachten häufig einen Zeitraum von etwa 10 Jahren, weil dies eine typische Laufzeit für Kanzleifinanzierungen ist.
  • Liquiditätsplanung des Erwerbers - Der Käufer möchte abschätzen, wie sich Einkommen, Kapitaldienst und Investitionen über mehrere Jahre entwickeln.
  • strategische Kanzleientwicklung - Auch Kanzleiinhaber nutzen Planungszeiträume, um Wachstum, Digitalisierung oder Personalentwicklung zu planen.

Der Planungszeitraum ist dabei immer eine Prognose und keine Garantie. Unerwartete Veränderungen im Markt, bei Mandanten oder im Personal können die tatsächliche Entwicklung beeinflussen.

Weiterführende Begriffe

Kaufpreis

Kanzleiwert

Liquidität

EBIT

Rendite

kanzleimarkt-Tipp 🧠

Viele Kaufinteressenten konzentrieren sich stark auf die Vergangenheit der Kanzlei. Mindestens genauso wichtig ist jedoch ein realistischer Blick in die Zukunft.

Ein klarer Planungszeitraum mit plausiblen Annahmen hilft Käufern, Banken und Verkäufern, Chancen und Risiken besser einzuschätzen – und erleichtert damit die Finanzierung und den gesamten Transaktionsprozess.

Positionsprofil

Das Positionsprofil beschreibt eine zu besetzende Stelle oder Rolle möglichst präzise und strukturiert. Es dient als Grundlage für die Suche nach geeigneten Kandidaten – sowohl bei der Besetzung einer Vakanz als auch bei der Partnersuche oder im Rahmen einer Nachfolgeregelung.

Ein gutes Positionsprofil beantwortet insbesondere folgende Fragen:

  • Welche fachlichen Qualifikationen werden erwartet?
  • Welche Berufserfahrung sollte der Kandidat mitbringen?
  • Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind vorgesehen?
  • Welche persönlichen Eigenschaften oder Führungsqualitäten sind wichtig?
  • Welche Perspektiven bietet die Position (z. B. Partnerschaft oder Beteiligung)?

Im Umfeld von Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder Rechtsanwaltskanzleien enthält ein Positionsprofil häufig auch Informationen zu:

  • Spezialisierungen oder Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei
  • Struktur des Teams und der Mandanten
  • möglichen Entwicklungsperspektiven (z. B. Vergesellschaftung)

Ein klar formuliertes Positionsprofil erleichtert die Direktansprache geeigneter Kandidaten und hilft gleichzeitig, ungeeignete Bewerbungen zu vermeiden.

kanzleimarkt-Tipp:

Ein Positionsprofil sollte nicht nur Anforderungen aufzählen, sondern auch die Attraktivität der Position beschreiben. Gute Kandidaten entscheiden sich selten nur wegen der Aufgaben – oft sind Perspektiven wie Partnerschaft, Mandantenkontakt oder unternehmerische Freiheit entscheidend.

Siehe auch:

Vakanz · Direktansprache · Longlist · Shortlist · Vergesellschaftung · Executive Search

Praxisabwickler

Ein Praxisabwickler wird von der zuständigen Steuerberaterkammer bestellt, wenn eine Steuerberatungskanzlei ihren Berufsträger verliert – zum Beispiel durch Tod, Krankheit oder den Verlust der Bestellung – und keine geordnete Fortführung der Kanzlei sichergestellt ist.

Die Aufgabe des Praxisabwicklers besteht darin, die Kanzlei vorübergehend zu verwalten und geordnet abzuwickeln. Er kümmert sich insbesondere darum, dass laufende Mandate ordnungsgemäß beendet oder an andere Steuerberater übergeben werden und dass Fristen eingehalten werden. Ziel ist es in erster Linie, Mandanten vor Nachteilen zu schützen.

Für einen regulären Kanzleiverkauf ist die Bestellung eines Praxisabwicklers häufig ein ungünstiger Zeitpunkt. In vielen Fällen ist es dann bereits zu spät für einen klassischen Verkaufsprozess, weil Mandanten und Mitarbeiter die Kanzlei bereits verlassen haben oder kurzfristig neue Berater suchen.

Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Praxisabwickler selbst Interesse daran hat, die Kanzlei zu übernehmen. In diesem Fall kann aus der Abwicklung noch eine Übernahme oder ein Verkauf entstehen.

kanzleimarkt-Tipp:

Warten Sie mit der Nachfolgeplanung nicht zu lange. Sobald ein Praxisabwickler bestellt wird, ist der wirtschaftliche Wert der Kanzlei häufig bereits stark gefährdet.

Weiterführende Begriffe im ABC

Todesfall

Kanzleiverkauf

Mandantenstamm

Nachfolgeplanung

Berufsträger