ABC für den Kauf oder Verkauf von Kanzleien: Buchstabe p

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Personal

Wie in jedem anderen Wirtschaftsunternehmen sind auch bei den Steuerberatern die Mitarbeiter ein wichtiges Erfolgspotenzial. Sie sind oft hochqualifiziert, an saisonale Arbeit gewöhnt und bringen viele Jahre Berufserfahrung mit. Wichtige quantifizierbare Faktoren sind:

  • Anzahl Berufsträger
  • Anzahl Fachangestellte
  • Jahrgänge
  • Spezialkenntnisse

Jeder operativ tätige Mitarbeiter sollte mindestens das zwei bis dreifache seiner Kosten als Umsatz erwirtschaften. Wichtig sind auch soft facts wie z. B. Loyalität, regionale Verbundenheit, Netzwerke.

Personalliste

… sollte enthalten: Anzahl, Art der Beschäftigung (Voll- oder Teilzeit), Ausbildungsgrad und Gehaltsgefüge der Mitarbeiter.

Personenbezogenheit

Die Besonderheiten, die bei der Bewertung einer Steuerberaterpraxis zu beachten sind, beruhen hauptsächlich auf den personenbezogenen Leistungen, kennzeichnend für Dienstleistungsberufe. Das Vertrauensverhältnis vom Steuerberater zu seinen Mandanten und umgekehrt bildet die Grundlage für die Nachhaltigkeit zukünftig erzielbarer Erträge in einer Kanzlei. Für die Wertermittlung kommt deshalb einer sorgfältigen Mandatsanalyse eine hohe Bedeutung zu. Der Praxiswert repräsentiert in starkem Masse eine Summe von personenbezogenen Faktoren. Der eng mit der Person des Praxisinhabers verbundene Goodwill, kann nicht ohne flankierende Massnahmen auf einen anderen Berufsangehörigen übertragen werden. Neben dem in erster Linie wertbestimmenden immateriellen Bereich, spielt der Substanzwert (Praxiseinrichtung, EDV, Bibliothek) in der Regel kaum eine Rolle. Sofern noch Forderungen aus unfertigen Leistungen bestehen, werden diese im Regelfall von den Vertragspartnern auf den Übergabezeitpunkt abgegrenzt.

Aufgrund der Personenbezogenheit des Praxiswertes bedeutet der Todesfall des Kanzleiinhabers oder eines der Sozien einen unmittelbaren Wertverlust für die Praxis. Für einen möglichen Käufer besteht das Risiko, dass Mandate abwandern, weil keine Überleitung durch den Altinhaber und ein darüber geförderter Vertrauensaufbau in den Neuinhaber möglich ist. Der Verkauf einer verwaisten Praxis zieht sich meistens in die Länge, und zum Verkaufszeitpunkt können bereits Mandatsverluste eingetreten sein.

Persönlichkeit

Im Verhältnis Verkäufer & Käufer:

Neben fachlichen und finanziellen Voraus-setzungen ist die Suche nach einem Partner eine sensible und schwierige Managementaufgabe. Denn in viel höherem Masse als etwa Industrieunternehmen prägt der Kanzleiinhaber mit seiner Persönlichkeit über Jahrzehnte die Geschicke und das Image seiner Kanzlei.

Im Verhältnis Steuerberater zu Mandanten:

Ein Kanzleiinhaber muss sich darum Bemühen, Strukturen zu schaffen, die auch unabhängig von seiner Person funktionieren. Je mehr eine Kanzlei und die Mandatsverhältnisse von der Persönlichkeit geprägt sind, desto weniger sind sie wert (Organisationshandbuch, wertmindernde Merkmale).

Planungszeitraum

Der gesamte Prozess der externen Kanzleinachfolge dauert in aller Regel drei bis vier Jahre. Vor der Suche nach einem Nachfolger sollte die Kanzlei ein bis zwei Jahre auf den Kanzleiverkauf vorbereitet werden. In dieser Phase müssen sämtliche werterhöhende Merkmale und wertmindernde Merkmale auf den Prüfstein. Bis ein geeigneter Käufer gefunden ist, dauert es durchschnittlich sechs bis zwölf Monate. Innerhalb von sechs Monaten kann man Verträge aushandeln und Übergabemodalitäten regeln. Nach der tatsächlichen Übergabe schliesst sich die überleitende Tätigkeit des Verkäufers bei Bedarf noch an.

Praxisabwickler

Der Praxisabwickler gemäss § 70 StBerG erledigt alle offenen Fälle, er gibt den Mandanten die Unterlagen zurück, sorgt dafür, dass die Kanzleiakten zugriffsicher verwahrt werden, entlässt die Mitarbeiter, beendet das Mietverhältnis und übergibt den Erben die verbleibenden Vermögensgegenstände. Neue Aufträge nimmt er nicht an. Das war's dann. Der Vermögensgegenstand Kanzlei ist nicht mehr vorhanden.

Praxisübertragungsvertrag