ABC für den Kauf oder Verkauf von Kanzleien: Buchstabe r
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Zurück zur ÜbersichtEarn-Out-Vereinbarungen
Hier wird vereinbart, dass ein Teil des Kaufpreises sofort bezahlt wird, insgesamt aber ein höherer Preis, wenn bestimmte prognostizierte Kriterien (Umsatz, Gewinn, Mandantentreue) in einem festgelegten Zeitraum erreicht oder übertroffen werden.
kanzleimarkt: Die akkurate Fixierung der relevanten Zielfaktoren oder Kennzahlen ist von erheblicher Bedeutung, um den Berechnungsaufwand auf ein Minimum zu reduzieren.
Rating
Will ein Käufer den Kaufpreis finanzieren, wirkt sich ein gutes Rating positiv auf die Kreditkosten aus. Zu den Kriterien, die ein Kreditinstitut prüft, gehören z. B.
- Betriebliche Verhältnisse (Qualität der Angebote, Attraktivität und erzielte Honorare für verschiedene Produkte, Lebensdauer, Vertriebsstärke, Abhängigkeit von Dritten, Abnehmerstruktur, detaillierte Nachfolgeregelungen, Kapazitätsauslastung, Gehaltspolitik).
- Führungsqualität (Alter und Vorbildung der leitenden Personen, Zielstrebigkeit, Durchsetzungsvermögen, Überzeugungskraft, Verlässlichkeit, Glaubwürdigkeit, Verantwortungsgefühl, Flexibilität, Erfahrung mit Führungstools, Personalplanung etc.)
- Wirtschaftlichen Verhältnisse (Ertragslage, Eigenkapitalquote, Gesamtkapitalrentabilität, Finanzsituation, Kostengliederung, Planungsunterlagen, Aktualität von Rechnungswesendaten, Nachkalkulation, Marktnähe, Liquidität, Cash Flow Inanspruchnahme von Kontokorrent, Finanzierungsarten)
- Geschäftsbeziehungen (Einhaltung von Absprachen, Verhältnis zu Kreditinstituten, Dauer der Mandantenbeziehungen, Zahlungsziele, Zahlungseingänge)
Realteilung
Realteilung ist die Beendigung einer Personengesellschaft durch Aufteilung des Betriebsvermögens unter Umwandlung des gemeinschaftlichen Eigentums zu Alleineigentum.
Reduzierungsklausel
Die Rendite der Kanzlei spielt insbesondere für den Verkäufer eine grosse Rolle. In der Regel spricht man von bereinigter Rendite. Das ist der nachhaltige Umsatz abzüglich aller Kosten, die der Käufer übernehmen muss. Das sind Personalkosten (außer dem GF-Gehalt des Verkäufers) und alle Dauerschuldverhältnisse.
kanzleimarkt: Sie haben eine bessere Ausgangspositionen für einen Verkauf, wenn Sie über 35 % Gewinn erwirtschaften. Sollte es weniger sein, müssen andere positive Bewertungsmerkmale stärker herausgearbeitet werden, welche dem potenziellen Käufer als Anreiz für eine Übernahme dienen können.
Rentenvereinbarung
Der Kaufpreis kann eine so erhebliche finanzielle Belastung darstellen, dass die Tilgung weder in einem Einmalbetrag, noch in mehreren Ratenzahlungen möglich ist. Rentenvereinbarungen sind sehr selten, weil sie wegen sogenannter Wertsicherungsklauseln schwerfällig zu handhaben sind. Risiken auf Seiten des Erwerbers sind die nicht vorhersehbaren Ertragsaussichten.
Rückrechnungsklausel
Die Parteien nehmen die endgültige Abrechnung des Kaufpreises erst nach einem vertraglich bestimmten Zeitablauf (6–12 Monate) vor. Mandantenabgänge werden dann über eine definierte Kaufpreisreduzierung ausgeglichen
kanzleimarkt klärt für Sie, ob die Rückrechnungsklausel sinnvoll ist und berät Sie bei der Formulierung und Umsetzung.
► auch Festpreis, Abschlagsklausel
Beispiel mit 10 % Veränderung des Umsatzes:
| tatsächlicher Umsatz | Multiplikator | Angepasster Wert Mandantenstamm |
Inventar | Kaufpreis |
|---|---|---|---|---|
| 444.573 € | 110 % | 489.030 € | 25.000 € | 514.030 € |
| 493.970 € | 543.367 € | 568.367 € | ||
| 543.367 € | 597.703 € | 622.703 € |
