ABC für den Kauf oder Verkauf von Kanzleien: Buchstabe s
s
Zurück zur ÜbersichtSachanlagen
Der Sachwert umfasst das gesamte Praxisinventar und die Sachanlagen gemäss einer entsprechenden Inventarliste. Die Bewertung erfolgt mit dem Zeitwert. Insbesondere EDV-Anlagen und Software unterliegen einem rapiden Wertverlust.
kanzleimarkt empfiehlt, persönliche Einrichtungsgegenstände (Bilder, antike Schreibtische, Teppiche etc.) von der Übertragung auszunehmen, da sie lediglich überflüssiges Streitpotenzial bieten.
Scheinsozietät
Schiedsklausel
Für den Fall möglicher Streitigkeiten sollte entsprechend § 31 Abs. 3 BOStB vorgesehen werden, dass die zuständige Steuerberaterkammer unverzüglich eingeschaltet und um Vermittlung gebeten wird. Ein Rechtsschutzbedürfnis zur Anrufung eines Gerichts bei allen Streitigkeiten aus dem Vertrag einschliesslich seiner Wirksamkeit sollte erst dann gegeben sein, wenn ein Schlichtungsversuch der zuständigen Steuerberaterkammer von dieser als erfolglos bestätigt ist, es sei denn, dass es sich um einen Antrag auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung handelt. Wünschen die Parteien, dass über Streitigkeiten an Stelle der ordentlichen Gerichtsbarkeit ein Schiedsgericht entscheidet, muss hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden, die dem Vertrag beigefügt werden sollte.

Spezialisierung
Ein Marktvorteil – besonders in einer grösseren Region und bei dichtem Wettbewerb – ist die Spezialisierung > die Kanzlei konzentriert sich auf eins oder wenige Fachgebiete.
Vorteile dieser Strategie:
- Zielgruppenausrichtung
- Fachkompetenz
- Möglichkeit, einen guten Ruf und hohen Bekanntheitsgrad im Spezialgebiet zu erreichen
Eine Praxis als Generalist zu führen und viele Fachgebiete zu bearbeiten, führt gerade bei kleinen Kanzleien mit wenigen Berufsträgern entweder zur unrentabler Mandatsbearbeitung (hoher Rechercheaufwand) oder die Qualität der Mandatsbearbeitung leidet – es ist schlicht unmöglich, in allen Fachgebieten ständig auf dem Laufenden zu sein. Beide Situationen sind der erfolgreichen Kanzleientwicklung nicht zuträglich. Mit einer überlegten Strategie und einer daraus abgeleiteten Spezialisierung hingegen kann eine Kanzlei ihr Profil schärfen und wird von Dritten ganz anders wahrgenommen.
Springer-Klausel
Standort
Die begehrtesten Standorte für Steuerberater sind die Ballungszentren und Grossstädte. Aber auch kleinere Städte mit starker mittelständischer Wirtschaft sind beliebt. Wichtig ist immer eine gute Erreichbarkeit mit dem Auto und Parkmöglichkeiten. Deswegen ist ein Standort im Zentrum nicht immer erste Wahl. Üblicherweise findet man Steuerberaterkanzleien in einem Mischgebiet.
Steuern
Bei der steuerlichen Behandlung des Kaufs einer Kanzlei sind insbesondere Einkommenssteuern, Umsatzsteuern und Gewerbesteuern zu beachten.
Für den Veräußerer einer Kanzlei gibt es im Wesentlichen drei Steuervergünstigungen:
- Freibetrag von 45.000 € nach § 16 Abs. 4 EStG: Dieser Freibetrag wird auf Antrag gewährt wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist. Er wird nur einmal im Leben gewährt und wird um den Betrag gekürzt, um den der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn 136.000 € übersteigt. Ab einem Kaufpreiserlös von 181.000 € ist diese Steuervergünstigung also irrelevant.
- Begünstigter Steuersatz von 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, mind. 13 % nach § 34 Abs. 3 EStG: Dieser vergünstigte Steuersatz wird auf Antrag gewährt wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist. Er wird nur einmal im Leben gewährt bis zu einer Höhe von 5 Mio. €.
- Fünftel-Regelung nach § 34 Abs. 1 EStG: Die Fünftel-Regelung wird unabhängig vom Alter von Amts wegen gewährt und ist die rechnerische Verteilung des Veräußerungsgewinn auf fünf Jahre zur Progressionsmilderung.
Stichtag
Der Bewertungsstichtag und der Zeitraum, in dem die Bewertung durchgeführt wird sowie der Zeitpunkt, an dem das Unternehmen vom Veräusserer auf den Erwerber übergeht, können voneinander abweichen. Es muss Einigkeit darüber bestehen, wie Veränderungen berücksichtigt werden.
Substanzwertverfahren
Der Substanzwert ist der Wiederbeschaffungswert der Vermögensgegenstände der freiberuflichen Praxis abzüglich der Verbindlichkeiten. Der Anwendung des Substanzwertverfahren beim Verkauf einer freiberuflichen Praxis wird heute keine relevante Bedeutung mehr beigemessen.
SWOT-Analyse
Hinter »SWOT« steckt die Abkürzung für Strength, Weaknesses, Opportunities und Threats, (Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken). Dabei werden die eigenen Stärken und Schwächen den Chancen und Risiken gegenüber gestellt. Ziel ist es dabei aus diesen Analysen Parameter für die Strategieentwicklung zu gewinnen.
Die SWOT-Analyse kommt auch bei einigen Bewertungsmethoden zum Tragen.
Sympathie
Gegenseitiges Vertrauen und Sympathie sind Voraussetzung für das beiderseitige Verstehen und Basis für den Unternehmenskauf. Ohne die »passende Chemie« zwischen den Beteiligten sollten Verträge erst gar nicht abgeschlossen werden.
