ABC für den Kauf oder Verkauf von Kanzleien: Buchstabe f
Fachanwalt
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, dem von der Rechtsanwaltskammer erlaubt wurde, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen, weil er auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen hat. Die Grundlage dafür liegt in § 43c BRAO und in der Fachanwaltsordnung (FAO).
Bedeutung im Kanzleimarkt
Im Kanzleimarkt ist der Fachanwaltstitel ein starkes Qualitäts- und Positionierungssignal. Er kann die Auffindbarkeit am Markt verbessern, Vertrauen bei Mandanten schaffen und im Verkauf oder bei der Nachfolgesuche helfen, weil Spezialisierung oft als werterhöhendes Merkmal wahrgenommen wird. In eurer Checkliste spielt der Titel sogar auf zwei Ebenen eine Rolle: bei der Beschreibung des Verkäufers („bin Fachanwalt für …“) und bei den Anforderungen an den potenziellen Erwerber („Fachanwalt für …“).
Praxisbezug / typische Konstellationen
Typisch ist der Fachanwaltstitel überall dort, wo Mandate stark spezialisierte Kenntnisse erwarten, etwa im Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht. Für Kanzleiverkäufe, Beteiligungen und Personalvermittlung ist der Titel besonders relevant, wenn eine Kanzlei über ihren fachlichen Schwerpunkt verkauft wird oder wenn ein Käufer bzw. Kandidat exakt zu einem bestehenden Beratungsprofil passen soll. Seit dem 1. Dezember 2025 gelten zudem geänderte Regeln in der FAO; unter anderem wurde die Frist für den Nachweis praktischer Fälle zum Erlangen einer Fachanwaltschaft von drei auf fünf Jahre verlängert.
kanzleimarkt-Tipp
Ein Fachanwaltstitel verkauft keine Kanzlei allein — aber er schärft das Profil. Entscheidend ist deshalb nicht nur, dass ein Titel vorhanden ist, sondern ob er zum Mandantenstamm, zur Außendarstellung und zum gewünschten Nachfolger passt. Wer „Fachanwalt“ sagt, sollte im Exposé immer auch zeigen, welche Mandate, Umsätze und Kompetenzen konkret daran hängen.
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Fachberater
Fachberater-Zusatzqualifikationen sind besondere Spezialisierungen für Steuerberater, die nach festgelegten Standards erworben und durch die zuständige Steuerberaterkammer verliehen werden. Sie dokumentieren vertiefte theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in einem bestimmten Beratungsgebiet.
Rechtsgrundlage ist § 43c StBerG i. V. m. der Fachberaterordnung (FBO). Voraussetzung sind in der Regel:
- ein strukturierter Fachlehrgang,
- bestandene Leistungskontrollen,
- der Nachweis praktischer Fälle im jeweiligen Spezialgebiet.
Bedeutung für den Kanzleimarkt:
Fachberater-Titel stärken die Marktposition, fördern die Spezialisierung einer Kanzlei und können im Rahmen einer Kanzleibewertung ein positives Qualitäts- und Profilierungsmerkmal darstellen – insbesondere bei klar fokussierten Zielmandanten.
Beispiele anerkannter Fachberater-Titel
- Fachberater für Internationales Steuerrecht
Spezialisierung auf grenzüberschreitende Besteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen, Wegzugsbesteuerung etc.
- Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Beratung bei Nachfolgegestaltungen, Umstrukturierungen, ertrag- und erbschaftsteuerlichen Optimierungen.
- Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)
Spezialisierung auf Restrukturierung, Sanierungsberatung und insolvenzrechtliche Begleitung.
- Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
Beratung im Bereich Zollrecht, Außenwirtschaft und Verbrauchsteuern.
Abgrenzung
Fachberater-Titel sind berufsrechtlich geregelte Zusatzbezeichnungen für Steuerberater.
Davon zu unterscheiden sind:
- Zertifikatslehrgänge ohne Kammeranerkennung
- Fachanwaltstitel (nur für Rechtsanwälte)
- Qualitätssiegel (z. B. DStV-Qualitätssiegel, ISO 9001), die das Kanzleimanagement betreffen
Während Qualitätssiegel die Organisation bewerten, dokumentieren Fachberater-Titel persönliche fachliche Spezialisierung.
Festpreis
Die Vereinbarung eines Festpreises ist grundsätzlich möglich.
Wenn Verkäufer jedoch ohne jede Flexibilität auf einem Festpreis bestehen und keine alternative Anpassungsklausel zulassen, entsteht bei vielen Käufern der Eindruck, „die Katze im Sack“ zu kaufen. Nicht selten führt dies dazu, dass Interessenten Abstand nehmen.
Ein Festpreis bietet klare Vorteile
- Planungssicherheit für den Verkäufer
- Kein nachträglicher Kaufpreisabschlag wegen Mandatsausfällen
- Keine Diskussionen über nachlaufende Umsatzentwicklungen
- Vermeidung späterer Streitigkeiten
- Klare wirtschaftliche Kalkulationsgrundlage
Gerade wenn Sie maximale Sicherheit wünschen und spätere Unsicherheiten ausschließen möchten, kann der Festpreis das geeignete Modell sein.
Wirtschaftliche Realität
In der Praxis ist ein Festpreis mit einem Abschlag verbunden. Hintergrund ist das Risiko des Käufers, dass nicht alle Mandate vollständig übertragbar sind oder Umsätze nach Übergabe rückläufig sein könnten. Dieses Risiko wird regelmäßig eingepreist.
Unsere Rolle
kanzleimarkt unterstützt Sie taktisch dabei, einen Festpreis durchzusetzen oder sinnvoll zu strukturieren. Wir beraten, mit welchen Argumenten und Gestaltungsmöglichkeiten Sie Planungssicherheit erreichen können, ohne Interessenten unnötig abzuschrecken.
Denn entscheidend ist nicht nur ob ein Festpreis vereinbart wird – sondern wie er verhandelt wird.
Finanzierung
Finanzierung bezeichnet die strukturierte Bereitstellung von Kapital zum Erwerb einer Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder Rechtsanwaltskanzlei.
Bedeutung im Kanzleimarkt:
Der Kaufpreis einer Kanzlei wird in der Praxis häufig ganz oder teilweise über Bankdarlehen finanziert. Grundlage für die Kreditentscheidung ist dabei eine fundierte wirtschaftliche Darstellung der Kanzlei – insbesondere Umsatzstruktur, Rendite, Mandantenqualität, Personalbestand und Zukunftsperspektive.
Ein professionelles Exposé bildet hierfür die zentrale Entscheidungsgrundlage.
Praxisvorteil:
Viele deutsche Großbanken kennen und schätzen das von kanzleimarkt erstellte Exposé. Dadurch können Banken:
- die wirtschaftliche Tragfähigkeit schneller beurteilen
- cashflow und Kapitaldienstfähigkeit effizient prüfen
- Käufer strukturiert zur Finanzierungsform beraten
- Kreditentscheidungen beschleunigen
Für Kaufinteressenten bedeutet das: verkürzte Prüfprozesse, höhere Planungssicherheit und bessere Argumentationsbasis gegenüber Finanzierungspartnern.
Besonderheit beim Kanzleikauf:
Da Kanzleien in der Regel stabile Cashflows und wiederkehrende Umsätze aufweisen, gelten sie aus Banksicht als gut finanzierbare Unternehmenseinheiten – vorausgesetzt, Struktur und Übergabe sind professionell vorbereitet.
Weiterführende Begriffe im ABC:
- Exposé
- Kanzleibewertung
- Kaufpreis
- Earn-out
- Zahlungsmodalitäten
- Due Diligence
- Kapitaldienstfähigkeit
Fluktuation
Der Begriff Fluktuation beschreibt die Veränderung im Personalbestand einer Kanzlei, also das Kommen und Gehen von Mitarbeitern innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Typischerweise wird Fluktuation als Prozentsatz der Mitarbeiter gemessen, die eine Kanzlei innerhalb eines Jahres verlassen.
In Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Anwaltskanzleien ist die Fluktuation ein wichtiger Hinweis auf:
- Stabilität der Organisation
- Qualität der Mitarbeiterführung
- Arbeitsbedingungen und Unternehmenskultur
- Attraktivität der Kanzlei im Arbeitsmarkt
Eine sehr hohe Fluktuation kann für Käufer oder Bewerber ein Warnsignal sein. Sie kann auf Überlastung, schlechte Organisation oder unklare Perspektiven hindeuten.
Eine sehr niedrige Fluktuation wird dagegen häufig positiv bewertet. Sie spricht oft für eine gute Zusammenarbeit, stabile Mandatsbeziehungen und eingespielte Abläufe. Allerdings kann eine extrem niedrige Fluktuation auch bedeuten, dass die Altersstruktur sehr hoch ist und in den nächsten Jahren mehrere Mitarbeiter gleichzeitig ausscheiden.
Gerade bei einem Kanzleiverkauf spielt die Fluktuation eine wichtige Rolle, weil der Erwerber in der Regel davon ausgeht, dass die bestehenden Mitarbeiter – als wichtigstes Kapital der Kanzlei – möglichst lange erhalten bleiben.
Weiterführende Begriffe im ABC
Mitarbeiterliste
Übernahme des Personals
Onboardingkosten
Mitarbeiter-Output
Unternehmenskultur
kanzleimarkt-Tipp
Viele Verkäufer unterschätzen, wie wichtig die Stabilität des Teams für den Käufer ist. Eine übersichtliche Mitarbeiterliste, eine geringe Fluktuation und transparente Gehaltsstrukturen erhöhen das Vertrauen und können den Verkaufsprozess deutlich erleichtern. 👥
Forderungsbestand
Der durchschnittliche Forderungsbestand zeigt den Mittelwert der offenen Forderungen eines Unternehmens über einen bestimmten Zeitraum – in der Regel über ein Jahr.
Er ist ein wichtiger Indikator für:
- die Liquiditätssituation
- die Kapitalbindung
- die Qualität des Forderungsmanagements
Gerade im Rahmen eines Kanzleiverkaufs liefert er Hinweise auf Zahlungsgewohnheiten der Mandanten und die Stabilität der Einnahmestruktur.
Vereinfachte Berechnung (grobe Näherung)
Für einen überschlägigen Überblick können Sie:
- den Forderungsbestand zu einem möglichst repräsentativen Stichtag (z. B. Quartalsende) ermitteln
- den Forderungsbestand exakt ein Jahr zuvor hinzufügen
- die Summe durch zwei teilen
Formel:
(Forderungsbestand Jahr 1 + Forderungsbestand Jahr 2) ÷ 2
Diese Methode liefert eine praktikable Näherung.
Genauere Berechnung (gleitender Durchschnitt)
Wenn Monatswerte vorliegen, empfiehlt sich eine präzisere Berechnung:
- Addieren Sie die Forderungsbestände am Ende der letzten 12 Monate
- Teilen Sie die Summe durch 12
Formel:
Summe der 12 Monatsendbestände ÷ 12
Diese Methode glättet saisonale Schwankungen und liefert ein realistischeres Bild.
Ein transparenter und nachvollziehbarer Forderungsbestand schafft Vertrauen – sowohl bei Banken als auch bei Kaufinteressenten.
Forderungslaufzeit
Die durchschnittliche Forderungslaufzeit (DSO) gibt an, wie viele Tage es dauert, bis Forderungen beglichen werden. Nehmen Sie dafür den durchschnittlichen Forderungsbestand, multiplizieren diesen mit 360 und teilen Sie ihn dann durch den Umsatz (aus dem gleichen Zeitraum).
Fremdbesitzverbot
Fremdbesitzverbot bezeichnet das berufsrechtliche Verbot, dass fachfremde Dritte Anteile an Steuerberatungs- oder WP-Gesellschaften halten. Es soll die Unabhängigkeit der Berufsausübung sichern. Die Steuerberaterkammern fordern aktuell eine Klarstellung und Erhaltung des Verbots, während Marktakteure (z. B. Private-Equity-Investorengruppen) eine weitergehende Diskussion über die Beteiligungsregeln anstoßen.
kanzleimarkt kann Ihnen von erfolgreichen Transaktion berichten und die Unterschiede der jeweiligen Investoren erläutern.
Weiterführende Informationen & Quellen
- Bundessteuerberaterkammer: Kammerposition zur Unabhängigkeit des Berufs
- Deutscher Steuerberaterverband (DStV): Stellungnahmen zum Fremdbesitzverbot
- Taylor Wessing: Überblick zum Fremdbesitzverbot bei Berufsgesellschaften
