ABC für den Kauf oder Verkauf von Kanzleien: Buchstabe z
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Zurück zur ÜbersichtZahlungsmodalitäten
Oft wird zwischen den Parteien eine Begleichung des Kaufpreises in drei Zahlungen vereinbart. Eine Anzahlung mit Vertragsschluss, einen grossen Teil zum Zeitpunkt der Übertragung und einen kleineren Teil zum Ende der überleitenden Tätigkeit oder zum Zeitpunkt der Berechnung der Rückrechnungsklausel.
| 1. Rate mit Vertragsunterzeichnung, vom Kaufpreis | 5 % | 15.523 € |
| 2. Rate mit Übergabe, vom Kaufpreis | 80 % | 248.370 € |
| 3. Rate nach 12 Monaten (umsatzabhängig, prognostiziert) | 46.569 € | |
| Gesamtzahlung | 310.463 € |
Zeitpunkt
Der richtige Zeitpunkt für die Übergabe einer Praxis wird von unterschiedlichen Erwägungen bestimmt.
- Subjektives Altersempfinden: Sobald man realisiert, dass man nicht mehr Willens und in der Lage ist, die Steuerberatungspraxis strategisch auf die Herausforderungen der Zukunft auszurichten, sollte man handeln und eine Nachfolgeregelung zügig in die Wege leiten.
- Druck durch gesundheitliche Probleme: Auch viele junge Unternehmer werden plötzlich psychisch oder physisch krank, weil der Druck von allen Seiten wächst.
- Ermässigter Steuersatz: Einige Verkäufer nutzen steuerliche Vorteile, die sich auf das Vollenden des 55. Lebensjahres beziehen.
- Wirtschaftliche Schwierigkeiten und Konkurrenzdruck
Zertifizierung
Einige Kanzleien haben sich zertifizieren lassen. Vorteil dieser Zertifizierung ist, dass damit eine genaue Dokumentation aller Prozesse einhergeht (Organisationshandbuch, Qualität).
