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ABC für den Kauf oder Verkauf von Kanzleien: Buchstabe v

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Vakanz

Als Vakanz bezeichnet man eine offene Stelle, die in einer Kanzlei neu besetzt werden soll. Die Vakanz entsteht beispielsweise durch Wachstum der Kanzlei, den Weggang eines Mitarbeiters oder durch die geplante Erweiterung des Partnerkreises.

Im Umfeld von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten können Vakanzen sehr unterschiedliche Rollen betreffen, zum Beispiel:

  • angestellte Berufsträger
  • Führungskräfte oder Teamleiter
  • zukünftige Partner
  • Spezialisten für bestimmte Fachgebiete

Bevor eine Vakanz aktiv besetzt wird, erstellen Personalberater in der Regel ein Positionsprofil. Darin werden Aufgaben, Anforderungen, Entwicklungsmöglichkeiten sowie die Rahmenbedingungen der Stelle beschrieben. Auf dieser Grundlage werden anschließend geeignete Kandidaten identifiziert, häufig über Direktansprache und eine zuvor definierte Longlist.

Gerade bei Berufsträgern ist es üblich, Kandidaten diskret anzusprechen, da viele potenzielle Wechselinteressenten nicht aktiv auf Stellensuche sind.

kanzleimarkt-Tipp:

Viele Vakanzen lassen sich schneller besetzen, wenn nicht nur auf Bewerbungen gewartet wird. Die aktive Ansprache geeigneter Berufsträger erhöht die Chance deutlich, auch Kandidaten zu erreichen, die selbst gar nicht aktiv nach einer neuen Position suchen.

Siehe auch:

Positionsprofil · Direktansprache · Longlist · Shortlist · Executive Search

Verbindlichkeiten

Vertrauen

Vertrauen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Kanzleiverkauf, eine Partnersuche oder eine Kandidatenvermittlung. In solchen Prozessen werden sensible Informationen über Mandanten, Mitarbeiter, Umsätze, persönliche Pläne und strategische Entscheidungen ausgetauscht. Ohne gegenseitiges Vertrauen zwischen allen Beteiligten lässt sich ein solcher Prozess kaum erfolgreich gestalten.

Für kanzleimarkt hat Vertrauen daher einen besonders hohen Stellenwert. Der gesamte Vermittlungsprozess basiert darauf, dass Verkäufer, Käufer und Kandidaten darauf vertrauen können, dass Informationen diskret, strukturiert und verantwortungsvoll behandelt werden.

Aus diesem Grund gilt bei kanzleimarkt ein klarer Grundsatz:

Aufträge, bei denen von Anfang an erkennbar ist, dass kein Vertrauen besteht, werden nicht angenommen. Ein erfolgreicher Vermittlungsprozess setzt voraus, dass Berater, Auftraggeber und Interessenten offen miteinander arbeiten können.

Dass dieses Vertrauen gerechtfertigt ist, zeigt die langjährige Praxis: zahlreiche erfolgreich begleitete Kanzleiverkäufe, Kandidatenvermittlungen und Partnersuchen belegen, dass viele Berufsträger kanzleimarkt ihr Vertrauen schenken.

Gerade weil ein Kanzleiverkauf häufig nur einmal im Berufsleben stattfindet, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit besonders wichtig.

kanzleimarkt-Tipp:

Der Verkauf einer Kanzlei ist kein reiner Zahlenprozess. Mandanten, Mitarbeiter und persönliche Lebensentscheidungen spielen eine große Rolle. Wählen Sie deshalb einen Berater, dem Sie uneingeschränkt vertrauen können – und mit dem Sie offen über Chancen, Risiken und Erwartungen sprechen.