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Kaufpreis

Der Kaufpreis ist der Betrag, den ein Erwerber für die Übernahme einer Kanzlei oder eines Kanzleianteils bezahlt. Er ergibt sich aus der Bewertung der wirtschaftlichen Kennzahlen, der Mandantenstruktur, der Organisation sowie aus Angebot und Nachfrage im Kanzleimarkt.

Bedeutung im Kanzleimarkt

Im Markt für Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- und Anwaltskanzleien wird der Kaufpreis meist nicht frei geschätzt, sondern anhand von Multiplikatoren oder vergleichbaren Markttransaktionen abgeleitet.

Häufig dient der prognostizierte Umsatz der übertragenen Mandate als Basis. Dieser wird mit einem Multiplikator multipliziert, der verschiedene Faktoren berücksichtigt, etwa Rendite, Digitalisierung, Mitarbeiterstruktur oder regionale Rahmenbedingungen.

In einem Exposé kann sich daraus beispielsweise folgende Rechnung ergeben:

prognostizierter Umsatz: 607.466 €

Multiplikator: 93,5 %

Inventar: 10.000 €

→ Kaufpreis: 578.147 €

Der tatsächlich erzielbare Kaufpreis entsteht jedoch immer im freien Spiel von Angebot und Nachfrage.

Praxisbezug / typische Konstellationen

In der Praxis wird der Kaufpreis häufig nicht als fixer Betrag vereinbart, sondern über eine Kaufpreisformel oder Anpassungsklauseln bestimmt.

Typische Modelle sind:

  • Festpreis - Ein einmalig vereinbarter Betrag bei Übertragung der Kanzlei.
  • Umsatzabhängiger Kaufpreis - Nur Mandate, die tatsächlich auf den Käufer übergehen, werden bezahlt. Häufig wird ein Beobachtungszeitraum von etwa 12 Monaten vereinbart, um den real übertragenen Umsatz zu messen
  • Abschmelzmodell - Der Kaufpreis reduziert sich, wenn Mandanten nach der Übernahme wegfallen.
  • Earn-out-Regelung - Ein Teil des Kaufpreises wird erst später gezahlt, wenn bestimmte Umsatz- oder Ergebnisziele erreicht werden.

Weiterführende Begriffe

Multiplikator

Kanzleiwert

EBIT

Liquidität

Mandantenliste

Überleitende Tätigkeit

Exposé

kanzleimarkt-Tipp 🧠

Ein guter Kaufpreis ist nicht der höchste, sondern der dauerhaft finanzierbare. Entscheidend ist, dass nach dem Kapitaldienst genügend Einkommen übrig bleibt und gleichzeitig Spielraum für Investitionen, Mitarbeiter und Wachstum vorhanden ist.

Deshalb sollte jeder Kaufpreis immer zusammen mit einer Liquiditätsrechnung und einem Tilgungsplan betrachtet werden.

Weiterführende Begriffe im ABC: