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Überleitende Tätigkeit

Die überleitende Tätigkeit beschreibt die Phase nach der Kanzleiübertragung, in der der Veräußerer den Erwerber noch unterstützt, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.

Sie ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für:

  • Mandantenbindung
  • Wissenstransfer
  • Mitarbeiterstabilität
  • Vertrauensaufbau gegenüber Dritten

Damit der Erwerber verlässlich planen kann, sollte die überleitende Tätigkeit zumindest in klaren Eckdaten beschrieben werden.

Wesentliche Parameter

  • Absoluter Zeitraum - Für welchen Gesamtzeitraum steht der Veräußerer zur Verfügung (z. B. 6 Monate, 12 Monate, 24 Monate)?
  • Wöchentliche Arbeitszeit - In welchem Umfang erfolgt die Mitarbeit (z. B. 10, 20 oder 30 Stunden pro Woche)?
  • Arbeitstage pro Jahr - Wie viele Einsatztage sind realistisch unter Berücksichtigung von Urlaub und sonstigen Abwesenheiten?
  • Inhaltliche Aufgaben - Welche Tätigkeiten übernimmt der Veräußerer weiterhin? (z. B. Mandantenvorstellung, fachliche Übergabe, Begleitung wichtiger Gespräche, Spezialthemen)
  • Vergütung - Welche Entlohnung wird für die überleitende Tätigkeit erwartet (Fixhonorar, Stundensatz oder andere Vereinbarung)?

Bedeutung für die Verhandlungen

Eine klar definierte überleitende Tätigkeit schafft Transparenz, reduziert Unsicherheiten und erhöht die Transaktionssicherheit. Unklare oder zu vage formulierte Erwartungen führen dagegen häufig zu späteren Missverständnissen.

Je konkreter die Rahmenbedingungen vorab beschrieben werden, desto reibungsloser verläuft die Übergabephase.