kanzleimarkt

Liquidität

Im Zusammenhang mit dem Kauf einer Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder Rechtsanwaltskanzlei wird der Begriff Liquidität bei kanzleimarkt bewusst eng gefasst. Gemeint ist der Betrag, der dem Käufer nach Bedienung des Kapitaldienstes (Zinsen und Tilgung für den Kaufpreis) noch zur Verfügung steht.

Damit beschreibt Liquidität nicht einfach den Kontostand oder Cashflow der Kanzlei, sondern den tatsächlich frei verfügbaren finanziellen Spielraum nach der Finanzierung des Kanzleikaufs. Sie zeigt, ob der Käufer nach der Übernahme ausreichend Mittel für Lebensunterhalt, Rücklagen, Investitionen oder unternehmerische Risiken hat.

Gerade Banken und Käufer achten darauf, dass nach dem Erwerb einer Kanzlei eine stabile und nachhaltige Liquidität verbleibt. Sie ist damit ein zentraler Indikator für die Tragfähigkeit einer Finanzierung.

Um diese Frage transparent zu machen, enthält jedes kanzleimarkt-Exposé einen Tilgungsplan über zehn Jahre, der auf Basis eines aktuellen Zinssatzes berechnet wird. Dadurch können Interessenten bereits früh abschätzen, welche monatliche Belastung aus Zins und Tilgung entsteht und wie sich diese auf die verbleibende Liquidität auswirkt.

Insbesondere bei der Partnersuche oder beim Erwerb eines Gesellschaftsanteils spielt die erwartbare Liquidität eine wichtige Rolle. In der Praxis zeigt sich, dass eine jährliche Liquidität von mindestens etwa 150.000 € häufig erforderlich ist, damit sich die unternehmerische Beteiligung wirtschaftlich klar von einer gut bezahlten Angestelltenposition am Arbeitsmarkt absetzt.

kanzleimarkt-Tipp:

Prüfen Sie nicht nur, ob eine Finanzierung möglich ist, sondern ob sich die unternehmerische Entscheidung auch wirtschaftlich lohnt. Eine klare Liquiditätsperspektive hilft Käufern und Partnern, den Schritt aus dem Angestelltenverhältnis überzeugend zu rechtfertigen.