Multiplikator
Der Multiplikator ist der Faktor, mit dem die Bemessungsgrundlage – in der Regel der Umsatz einer Kanzlei – multipliziert wird, um den Kaufpreis zu ermitteln.
In vielen Kanzleiverkäufen wird der Praxiswert nach einer einfachen Formel berechnet:
Kaufpreis = Umsatz × Multiplikator (+ ggf. Inventar)
Der Multiplikator spiegelt dabei wider, welchen Anteil des Jahresumsatzes ein Käufer bereit ist, für den Mandantenstamm zu bezahlen. In der Praxis liegt dieser Faktor bei aktueller Marktlage und Zinsniveau (2026) zwischen etwa 0,7 und 1,3 Jahresumsätzen, kann aber je nach Kanzlei deutlich variieren.
Die Höhe des Multiplikators hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel:
- Stabilität und Struktur des Mandantenstamms
- Größe der Kanzlei
- Mitarbeiterstruktur
- Abhängigkeit von einzelnen großen Mandanten
- Rendite und Personalkostenquote
- Standort und Marktnachfrage
Wichtig ist, dass der Multiplikator kein eigenständiger Wert ist, sondern immer im Zusammenhang mit der Bemessungsgrundlage betrachtet werden muss. Unterschiedliche Umsatzdefinitionen können zu sehr unterschiedlichen Kaufpreisen führen.
In vielen Verträgen wird der Multiplikator zunächst auf einen prognostizierten Umsatz angewendet. Der endgültige Kaufpreis kann sich später noch verändern, etwa wenn eine Beobachtungszeit vereinbart wurde und der tatsächlich erzielte Umsatz von der Prognose abweicht.
kanzleimarkt-Tipp:
Der Multiplikator wirkt oft wie eine feste Marktzahl – tatsächlich ist er aber immer das Ergebnis von Markt, Nachfrage und Risiko. Zwei Kanzleien mit gleichem Umsatz können deshalb völlig unterschiedliche Multiplikatoren erzielen.
