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Initiativbewerbung

Eine Initiativbewerbung ist eine Bewerbung, die ohne konkrete Stellenausschreibung erfolgt. Der Kandidat signalisiert damit grundsätzliches Interesse an einer Zusammenarbeit, auch wenn aktuell keine Vakanz bekannt ist.

Bei Berufsträgern wie Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Rechtsanwälten kommt eine Initiativbewerbung direkt bei einem potentiellen Arbeitgeber eher selten vor. Viele Kandidaten möchten sich zunächst diskret orientieren und vermeiden es deshalb, sich unmittelbar bei potenziellen Arbeitgebern zu bewerben.

Deshalb gehen Initiativbewerbungen von Berufsträgern häufig nicht direkt an Kanzleien, sondern an spezialisierte Personalberater oder Vermittler. Dort können Kandidaten zunächst anonym ihre Vorstellungen besprechen, zum Beispiel:

  • gewünschte Region
  • Arbeitszeitmodell
  • Partnerperspektive
  • Interesse an einer Beteiligung oder am Kanzleikauf
  • fachliche Schwerpunkte

Der Vermittler achtet anschließend darauf, ob sich eine passende Gelegenheit ergibt – etwa eine Vakanz, eine Partnerstelle oder ein Kanzleiverkauf.

kanzleimarkt erhält aufgrund seiner Bekanntheit im Markt regelmäßig Initiativbewerbungen von qualifizierten Berufsträgern. Wenn die Rahmenbedingungen passen, können diese Profile – selbstverständlich nur nach Abstimmung mit dem Kandidaten – gezielt an passende Kanzleien weitergeleitet werden.

Weiterführende Begriffe im ABC

Executive Search

Direktansprache

Vakanz

Partnerstelle

Kanzleikauf

kanzleimarkt-Tipp

Viele Berufsträger möchten sich zunächst diskret orientieren, ohne sofort sichtbar den Arbeitgeber zu wechseln. Eine Initiativbewerbung bei kanzleimarkt kann deshalb sinnvoll sein: Wir können die eigenen Rahmenbedingungen vertraulich besprechen, während wir im Markt gezielt nach passenden Möglichkeiten Ausschau halten.

Weiterführende Begriffe im ABC: