Private Equity
Private Equity bezeichnet Beteiligungskapital, das professionelle Investoren außerhalb der Börse in Unternehmen investieren. Im Kanzleimarkt erwerben Private-Equity-Gesellschaften typischerweise nicht einzelne kleine Kanzleien unmittelbar, sondern beteiligen sich an größeren Kanzleigruppen oder Plattformgesellschaften, die anschließend weitere Kanzleien übernehmen und integrieren. Ziel ist regelmäßig, eine größere, profitablere Unternehmensgruppe aufzubauen und die Beteiligung später mit Wertsteigerung zu veräußern.
🏢 Bedeutung im Kanzleimarkt
Private Equity hat insbesondere im Markt für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften an Bedeutung gewonnen. Für Investoren ist der Markt interessant, weil Steuerberatung wiederkehrende Umsätze, langfristige Mandantenbeziehungen und einen stark fragmentierten Kanzleimarkt mit zahlreichen potenziellen Übernahmezielen bietet.
Typisch ist eine sogenannte Buy-and-Build-Strategie: Eine größere Kanzlei oder Kanzleigruppe bildet die Plattform. Anschließend werden weitere Kanzleien erworben und organisatorisch angebunden. Durch gemeinsames Management, zentrale Funktionen, Digitalisierung und weitere Zukäufe soll der Unternehmenswert der gesamten Gruppe steigen.
Private-Equity-finanzierte Käufer können für Kanzleiverkäufer interessant sein, weil sie über Kapital und professionelle Transaktionsstrukturen verfügen und teilweise höhere Kaufpreise darstellen können. Häufig geht es allerdings nicht ausschließlich um einen vollständigen Verkauf gegen sofortige Kaufpreiszahlung. Verkäufer können beispielsweise weiterhin als Geschäftsführer oder Partner tätig bleiben oder sich wirtschaftlich an der größeren Gruppe beteiligen.
Bei Steuerberatungsgesellschaften setzt das Berufsrecht solchen Beteiligungen Grenzen. Das 2026 verschärfte beziehungsweise präzisierte Fremdbesitzverbot erfasst ausdrücklich auch mittelbare Beteiligungsstrukturen. Private-Equity-Unternehmen und ihre Kanzleigruppen prüfen deshalb verstärkt alternative berufsrechtliche Strukturen. Dazu gehört insbesondere die Organisation als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die ebenfalls zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sein kann.
🔎 Praxisbezug / typische Konstellationen
Ein Private-Equity-Investor beteiligt sich beispielsweise an einer größeren Beratungsgesellschaft. Diese Plattform erwirbt anschließend regional etablierte Kanzleien. Der bisherige Inhaber verkauft seine Kanzlei, arbeitet für eine Übergangszeit weiter und kann gegebenenfalls einen Teil des wirtschaftlichen Engagements in die größere Gruppe reinvestieren.
Für den Verkäufer sollte dabei nicht nur der nominelle Kaufpreis zählen. Von Bedeutung sind insbesondere die Zahlungsstruktur, mögliche variable Kaufpreisbestandteile, Rückbeteiligungen, die zukünftige Tätigkeit des Verkäufers, Garantien sowie die Frage, welche unternehmerischen Entscheidungsbefugnisse nach der Transaktion verbleiben.
Private Equity ist deshalb weder automatisch ein besonders guter noch ein problematischer Käufer. Entscheidend sind die konkrete Transaktionsstruktur, der wirtschaftlich tatsächlich gezahlte Kaufpreis, die berufsrechtliche Zulässigkeit und die Vorstellungen des Verkäufers über seine weitere Tätigkeit und die Zukunft seiner Kanzlei.
💡 kanzleimarkt-Tipp
Vergleichen Sie ein Private-Equity-Angebot nicht allein anhand der groß dargestellten Gesamtsumme mit dem Angebot eines klassischen Kanzleikäufers. Trennen Sie den bei Übertragung sicher gezahlten Kaufpreis von Earn-outs, Rückbeteiligungen, späteren Verkaufserlösen und sonstigen Bedingungen. Erst dann lässt sich beurteilen, welches Angebot wirtschaftlich tatsächlich besser ist.
