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Nachfolgeplanung

Nachfolgeplanung bezeichnet die frühzeitige und strukturierte Vorbereitung auf die spätere Übergabe einer Kanzlei. Sie umfasst insbesondere die Frage, wann und an wen die Kanzlei übergeben werden soll, welchen Wert sie voraussichtlich hat und welche organisatorischen, personellen, rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen bis dahin geschaffen werden sollten.

🏢 Bedeutung im Kanzleimarkt

Eine gute Nachfolgeplanung beginnt deutlich vor dem eigentlichen Verkaufsprozess. Je früher sich ein Kanzleiinhaber mit seiner Nachfolge beschäftigt, desto größer ist sein Handlungsspielraum.

Dabei geht es nicht nur darum, einen Käufer zu finden. Frühzeitig sollte geklärt werden, ob ein vollständiger Verkauf, eine schrittweise Beteiligung, die Aufnahme eines Partners, eine interne Nachfolge oder der Anschluss an eine größere Kanzleigruppe infrage kommt.

Auch der Zustand der Kanzlei lässt sich vor einer geplanten Übergabe noch beeinflussen. Besonders relevant sind beispielsweise Rendite, Mandantenstruktur, Mitarbeiterbindung, Digitalisierung, Organisation, Arbeitseinsatz des Inhabers und die Abhängigkeit der Mandanten von seiner Person. Verbesserungen in diesen Bereichen können die Übertragbarkeit und damit auch den erzielbaren Kaufpreis erhöhen.

🔎 Praxisbezug / typische Konstellationen

Ein Kanzleiinhaber, der erst mit 65 Jahren beginnt, über seine Nachfolge nachzudenken, muss häufig mit den vorhandenen Strukturen und dem aktuell verfügbaren Käufermarkt arbeiten.

Wer dagegen mehrere Jahre vorher plant, kann beispielsweise Verantwortlichkeiten auf Mitarbeiter übertragen, Abläufe dokumentieren, problematische Mandate bereinigen, Honorare überprüfen, Investitionen sinnvoll steuern und den eigenen Arbeitseinsatz schrittweise reduzieren.

Zur Nachfolgeplanung gehört auch, Alternativen offenzuhalten. Ein angestellter Berufsträger oder ein möglicher Partner kann eine interessante Option sein. Die Nachfolge sollte jedoch nicht ausschließlich von einer einzelnen Person abhängig gemacht werden, solange deren Übernahmebereitschaft und Finanzierung nicht verbindlich geklärt sind.

💡 kanzleimarkt-Tipp

Planen Sie die Nachfolge nicht vom gewünschten Ruhestandsdatum rückwärts, sondern vom Markt aus. Lassen Sie einige Jahre vor der geplanten Übergabe prüfen, wie gut Ihre Kanzlei heute verkäuflich ist und welche Faktoren einen Verkauf erschweren oder den Kaufpreis mindern könnten. Dann bleibt noch genügend Zeit, gezielt gegenzusteuern.

🌐 Externe Quelle

Bundessteuerberaterkammer – Informationen für Steuerberater

[https://www.bstbk.de/](https://www.bstbk.de/)

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