Notfallplanung
Eine Notfallplanung ist immer nötig, wenn der Kanzleiinhaber vollständig ausfällt, sei es durch Tod, Unfall oder schwere Krankheit. Ein Drittel aller Unternehmensnachfolgen passieren aufgrund von Krankheits- und Todesfällen ganz unvermittelt. Lediglich 15 % aller Unternehmen verfügen über einen Plan für den Ernstfall. Nicht selten existieren nur ungenügende Teillösungen
kanzleimarkt empfiehlt jedem Steuerberater einen Notfallplan zu erstellen, damit im Falle eines Falles geschäftliche und private Angelegenheiten unverzüglich geregelt werden können. Dies kann den Unternehmer bzw. seine Erben mehr nützen, als eine Risikolebensversicherung. Eine entsprechende Checkliste können Sie bei uns anfordern.
