Kapitaldienstfähigkeit
Kapitaldienstfähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines Käufers beziehungsweise der erworbenen Kanzlei, die aus einer Finanzierung entstehenden Zins- und Tilgungszahlungen dauerhaft aus der verfügbaren Liquidität zu leisten. Sie ist eine der entscheidenden Größen bei der Finanzierung eines Kanzleikaufs.
🏢 Bedeutung im Kanzleimarkt
Beim Kanzleikauf wird häufig ein erheblicher Teil des Kaufpreises fremdfinanziert. Deshalb reicht es nicht, dass eine Kanzlei einen attraktiven Kaufpreis oder Gewinn ausweist. Entscheidend ist, wie viel Liquidität dem Käufer nach laufenden Kosten, Steuern, privaten Entnahmen und sonstigen Verpflichtungen tatsächlich für Zins und Tilgung verbleibt.
Für Banken ist die Kapitaldienstfähigkeit ein zentraler Bestandteil der Kreditprüfung. Dabei kommt es insbesondere auf nachhaltig erzielbare Überschüsse und die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung an.
🔎 Praxisbezug / typische Konstellationen
Ein Kaufpreis kann marktgerecht sein und trotzdem für einen bestimmten Käufer nicht finanzierbar sein. Umgekehrt kann eine ertragsstarke Kanzlei auch einen hohen Kaufpreis tragen, wenn nach dem Kapitaldienst noch ausreichend Liquidität verbleibt.
Deshalb sollte bei einer Kanzleibewertung neben dem Kaufpreis immer auch die Käuferperspektive betrachtet werden: Welcher Kapitaldienst entsteht bei realistischer Laufzeit und Verzinsung und welches Einkommen verbleibt dem Erwerber danach?
💡 kanzleimarkt-Tipp
Betrachten Sie Kaufpreis und Kapitaldienstfähigkeit gemeinsam. Ein theoretisch ermittelter Kanzleiwert hilft wenig, wenn ein Käufer den daraus resultierenden Kapitaldienst nicht nachhaltig erwirtschaften kann. Eine Liquiditätsbetrachtung macht deshalb sichtbar, ob Kaufpreis, Ertragskraft und Finanzierung wirtschaftlich zusammenpassen.
