bereinigtes Ergebnis
Das bereinigte Ergebnis ist das um außergewöhnliche, einmalige oder nicht auf einen Käufer übergehende Aufwendungen und Erträge korrigierte Kanzleiergebnis. Es soll zeigen, welche Ertragskraft die Kanzlei unter vergleichbaren Bedingungen tatsächlich besitzt.
🏢 Bedeutung im Kanzleimarkt
Für die Kanzleibewertung ist der ausgewiesene steuerliche Gewinn häufig wenig aussagekräftig. Typische Bereinigungen betreffen beispielsweise private Kfz-Kosten, nicht marktgerechte Angehörigengehälter, kalkulatorische Mieten, einmalige Aufwendungen oder sonstige inhaberspezifische Positionen.
Wichtig ist die Richtung: Nicht jede Bereinigung erhöht das Ergebnis. Werden beispielsweise bislang eigene Räume kostenlos oder besonders günstig genutzt, kann eine marktgerechte kalkulatorische Miete das bereinigte Ergebnis reduzieren.
🔎 Praxisbezug / typische Konstellationen
Weist eine Kanzlei 250.000 € Gewinn aus und enthält dieser 20.000 € Kosten, die nach dem Verkauf entfallen, kann das Ergebnis entsprechend nach oben korrigiert werden. Umgekehrt müssen zukünftig notwendige Kosten berücksichtigt werden, die bisher nicht oder zu niedrig angesetzt waren.
💡 kanzleimarkt-Tipp
Bereinigungen sollten für Käufer nachvollziehbar und belegbar sein. Zu aggressive Korrekturen wirken schnell wie der Versuch, die Rendite und damit den Kanzleiwert künstlich zu erhöhen. Entscheidend ist die Frage: Welche Kosten und Erträge sind für einen Erwerber tatsächlich nachhaltig zu erwarten?
