Praxisabwickler
Ein Praxisabwickler wird von der zuständigen Steuerberaterkammer bestellt, wenn eine Steuerberatungskanzlei ihren Berufsträger verliert – zum Beispiel durch Tod, Krankheit oder den Verlust der Bestellung – und keine geordnete Fortführung der Kanzlei sichergestellt ist.
Die Aufgabe des Praxisabwicklers besteht darin, die Kanzlei vorübergehend zu verwalten und geordnet abzuwickeln. Er kümmert sich insbesondere darum, dass laufende Mandate ordnungsgemäß beendet oder an andere Steuerberater übergeben werden und dass Fristen eingehalten werden. Ziel ist es in erster Linie, Mandanten vor Nachteilen zu schützen.
Für einen regulären Kanzleiverkauf ist die Bestellung eines Praxisabwicklers häufig ein ungünstiger Zeitpunkt. In vielen Fällen ist es dann bereits zu spät für einen klassischen Verkaufsprozess, weil Mandanten und Mitarbeiter die Kanzlei bereits verlassen haben oder kurzfristig neue Berater suchen.
Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Praxisabwickler selbst Interesse daran hat, die Kanzlei zu übernehmen. In diesem Fall kann aus der Abwicklung noch eine Übernahme oder ein Verkauf entstehen.
kanzleimarkt-Tipp:
Warten Sie mit der Nachfolgeplanung nicht zu lange. Sobald ein Praxisabwickler bestellt wird, ist der wirtschaftliche Wert der Kanzlei häufig bereits stark gefährdet.
Weiterführende Begriffe im ABC
Todesfall
Kanzleiverkauf
Mandantenstamm
Nachfolgeplanung
Berufsträger
