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Plattformkanzlei

Eine Plattformkanzlei ist eine bereits etablierte Kanzlei oder Kanzleigruppe, die als Ausgangsbasis für weiteres Wachstum durch Zukäufe dient. Insbesondere bei Buy-and-Build-Strategien werden weitere Kanzleien übernommen und organisatorisch, technisch oder gesellschaftsrechtlich an diese Plattform angebunden. Die Plattform bildet damit den Kern einer wachsenden Kanzleigruppe.

🏢 Bedeutung im Kanzleimarkt

Plattformkanzleien haben durch den Konzentrationstrend im Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsberatungsmarkt an Bedeutung gewonnen. Hinter ihnen können Berufsträger, größere Kanzleigruppen oder – im berufsrechtlich zulässigen Rahmen – Investoren stehen.

Eine Plattform soll nicht lediglich Kanzleien kaufen. Sie soll Strukturen bereitstellen, von denen die angeschlossenen Kanzleien profitieren können, beispielsweise zentrale Verwaltung, IT, Recruiting, Marketing, Finanzierung oder spezialisierte fachliche Leistungen.

Für Kanzleiverkäufer erweitert dies den Käuferkreis. Anstelle eines einzelnen Nachfolgers kann eine Plattformkanzlei als Erwerber auftreten. Dabei muss die verkaufte Kanzlei nicht zwangsläufig vollständig in einer einheitlichen Marke aufgehen. Je nach Konzept können Standort, Name, Ansprechpartner und unternehmerische Eigenständigkeit teilweise erhalten bleiben.

🔎 Praxisbezug / typische Konstellationen

Eine größere Steuerberatungskanzlei mit mehreren Standorten übernimmt beispielsweise weitere regionale Kanzleien. Personalverwaltung, IT und Recruiting werden zunehmend zentral organisiert, während Mandanten weiterhin von ihren bisherigen Ansprechpartnern vor Ort betreut werden.

Für Plattformkanzleien sind Übernahmeziele besonders interessant, wenn Mandantenstamm, Mitarbeiter und Ertragskraft stabil sind und die Kanzlei nicht dauerhaft vom bisherigen Inhaber abhängig ist.

Für Verkäufer unterscheiden sich Plattformangebote teilweise erheblich von der klassischen Nachfolge durch einen einzelnen Berufsträger. Neben Kaufpreis und Zahlungsbedingungen können beispielsweise eine weitere Mitarbeit, eine Beteiligung an der Gruppe oder eine spätere zusätzliche Kaufpreiszahlung vereinbart werden.

💡 kanzleimarkt-Tipp

Bei einem Angebot einer Plattformkanzlei sollte nicht nur der Kaufpreis geprüft werden. Fragen Sie konkret, was nach der Übernahme mit Mitarbeitern, Mandanten, Standort, Kanzleinamen und Ihrer eigenen Tätigkeit geschehen soll. Besonders sorgfältig sollte eine Rückbeteiligung geprüft werden: Ein Teil des vermeintlichen Kaufpreises wird dann wirtschaftlich erneut investiert und ist deshalb anders zu beurteilen als ein endgültig ausgezahlter Kaufpreis.

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