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Nachhaltiger Umsatz

Der nachhaltige Umsatz ist der Umsatz, den eine Kanzlei voraussichtlich dauerhaft und wiederkehrend erwirtschaften kann. Er unterscheidet sich vom tatsächlichen Umsatz eines einzelnen Jahres, der durch Sondereffekte, Einmalmandate oder außergewöhnliche Entwicklungen beeinflusst sein kann.

🏢 Bedeutung im Kanzleimarkt

Der nachhaltige Umsatz ist eine wichtige Grundlage der Kanzleibewertung. Im Kanzleimarkt-ABC wird bereits beim Begriff „Umsatz“ zwischen tatsächlichem, nachhaltigem und prognostiziertem Umsatz unterschieden. Der nachhaltige Umsatz wird typischerweise aus mehreren vergangenen Jahren abgeleitet und kann gewichtet werden, damit die jüngere Entwicklung stärker berücksichtigt wird.

Nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt werden sollten Umsätze, bei denen nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie künftig wiederkehren. ([IWW Institut |][2])

🔎 Praxisbezug / typische Konstellationen

Hat eine Kanzlei in den vergangenen drei Jahren 800.000 €, 900.000 € und 1 Mio. € Umsatz erzielt, ist für die Bewertung nicht automatisch der letzte Jahresumsatz von 1 Mio. € maßgeblich. Es ist zu prüfen, ob die Steigerung nachhaltig ist oder beispielsweise aus einmaligen Beratungsprojekten stammt.

Umgekehrt sollte eine erkennbare positive Entwicklung nicht dadurch verwässert werden, dass weit zurückliegende Jahre gleich stark berücksichtigt werden.

💡 kanzleimarkt-Tipp

Betrachten Sie nie nur den letzten Jahresumsatz. Bereinigen Sie außergewöhnliche Umsätze und gewichten Sie mehrere Jahre so, dass die tatsächliche Entwicklung der Kanzlei angemessen abgebildet wird. Noch wichtiger für einen Käufer ist allerdings die Frage, welcher Umsatz mit den tatsächlich übergehenden Mandanten zukünftig zu erwarten ist.

Weiterführende Begriffe im ABC: