Umsatz
Der Begriff Umsatz spielt bei der Bewertung und beim Verkauf einer Kanzlei eine zentrale Rolle. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Umsatz nicht gleich Umsatz ist. Je nach Kontext können unterschiedliche Umsatzgrößen gemeint sein, die jeweils eine andere Aussagekraft haben.
Zunächst gibt es den tatsächlichen Umsatz eines Jahres. Dieser ergibt sich in der Regel aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, der GuV oder der BWA eines bestimmten Geschäftsjahres. Er bildet lediglich die wirtschaftliche Realität dieses einen Jahres ab und kann durch Einmaleffekte beeinflusst sein.
Für die Bewertung einer Kanzlei wird häufig ein nachhaltiger Umsatz ermittelt. Dieser wird aus den Umsätzen mehrerer vergangener Jahre abgeleitet und oft gewichtet, um Entwicklungen zu berücksichtigen. Ziel ist es, einen Umsatz darzustellen, der die Kanzlei dauerhaft erwirtschaften kann.
Davon zu unterscheiden ist der prognostizierte Umsatz. Dieser ergibt sich meist aus der anonymisierten Mandantenliste und stellt eine Schätzung dar, welchen Umsatz der Erwerber nach der Übernahme mit den übertragenen Mandaten erzielen könnte.
Eine weitere Größe ist der Umsatz, der in der Bemessungsgrundlage verwendet wird. Dieser kann sich aus den konkreten Mandaten ergeben, die tatsächlich übertragen werden, und dient häufig als Grundlage für Kaufpreisformeln oder Anpassungsklauseln.
Damit existieren mehrere Umsatzbegriffe, die zwar ähnlich klingen, aber unterschiedliche Funktionen im Verkaufsprozess erfüllen.
Grundsätzlich gilt:
Umsatz wird im Zusammenhang mit Kanzleibewertungen immer ohne Umsatzsteuer betrachtet.
kanzleimarkt-Tipp:
Wenn in Gesprächen über den Kanzleiwert oder den Kaufpreis von „Umsatz“ gesprochen wird, sollte immer geklärt werden, welcher Umsatz genau gemeint ist. Missverständnisse entstehen häufig dadurch, dass unterschiedliche Umsatzbegriffe miteinander vermischt werden.
