Goodwill
Goodwill bezeichnet den immateriellen Wert einer Kanzlei, der über den Wert ihrer einzelnen materiellen Vermögensgegenstände hinausgeht. Bei Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltskanzleien entsteht er insbesondere durch den Mandantenstamm, bestehende Mandantenbeziehungen, Mitarbeiter, Organisation, Bekanntheit und die Fähigkeit, nachhaltig Umsätze und Gewinne zu erzielen. ([Cm4all Business][1])
🏢 Bedeutung im Kanzleimarkt
Beim Kanzleiverkauf macht der Goodwill regelmäßig den wesentlichen Teil des Kanzleiwerts aus; Büroeinrichtung, Computer und sonstiges Inventar sind dagegen meist von untergeordneter Bedeutung. Besonders wichtig ist die Übertragbarkeit des Goodwills: Ist die Mandantenbindung stark auf den bisherigen Inhaber ausgerichtet, besteht für den Käufer ein höheres Risiko.
🔎 Praxisbezug / typische Konstellationen
Zwei Kanzleien mit gleichem Umsatz können einen unterschiedlichen Goodwill haben. Eine Kanzlei mit stabilen Dauermandaten, eingespielten Mitarbeitern und geringer Inhaberabhängigkeit ist für einen Käufer regelmäßig attraktiver als eine Kanzlei, deren Mandanten fast ausschließlich persönlich am ausscheidenden Inhaber hängen.
💡 kanzleimarkt-Tipp
Goodwill ist nur so viel wert, wie sich davon auf den Käufer übertragen lässt. Eine sorgfältig geplante überleitende Tätigkeit des Verkäufers kann deshalb erheblichen Einfluss darauf haben, ob Mandanten bleiben und der erwartete Kanzleiwert tatsächlich realisiert wird.
