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Due Diligence

Due Diligence bezeichnet die strukturierte Prüfung einer Kanzlei durch einen potenziellen Käufer vor dem endgültigen Erwerb. Dabei werden die für die Kaufentscheidung wesentlichen wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Verhältnisse überprüft. Ziel ist nicht, jedes Detail der Kanzlei neu zu untersuchen, sondern wesentliche Risiken zu erkennen und die Angaben des Verkäufers zu plausibilisieren.

🏢 Bedeutung im Kanzleimarkt

Beim Kanzleikauf besteht eine erhebliche Informationsasymmetrie: Der Verkäufer kennt seine Kanzlei seit Jahren, der Käufer zunächst nur aus Gesprächen, Exposé und Unterlagen. Die Due Diligence soll diese Informationslücke vor Vertragsabschluss verkleinern.

Besonders relevant sind Umsatz und Ergebnis, Mandantenstruktur, Abhängigkeit von Großmandanten, Mitarbeiter und Arbeitsverhältnisse, offene Forderungen, laufende Verträge, Haftungsfälle, IT und Datenschutz sowie sonstige Verpflichtungen. Bei einem Share Deal ist die Prüfung regelmäßig besonders wichtig, weil der Käufer Anteile an der bestehenden Gesellschaft und damit grundsätzlich auch deren bestehende rechtliche und wirtschaftliche Strukturen übernimmt.

Die Due Diligence kann außerdem Auswirkungen auf Kaufpreis, Garantien, Haftungsregelungen und andere Bestimmungen des Kaufvertrags haben.

🔎 Praxisbezug / typische Konstellationen

In einem professionell vorbereiteten Verkaufsprozess sind viele Informationen bereits im Exposé und in ergänzenden Unterlagen aufbereitet. Die Due Diligence sollte deshalb nicht bedeuten, dass der Käufer den gesamten Verkaufsprozess noch einmal von vorne beginnt.

Typischerweise prüft er vertieft diejenigen Punkte, die für seine konkrete Kaufentscheidung besonders wichtig sind. Dazu können beispielsweise Arbeitsverträge, Miet- und Leasingverträge, Jahresabschlüsse und BWAs, Mitarbeiterdaten, Haftungsfälle oder eine anonymisierte Mandantenliste gehören.

Dabei sind Datenschutz und berufsrechtliche Verschwiegenheit zu beachten. Gerade personenbezogene Mandantendaten können nicht allein deshalb uneingeschränkt offengelegt werden, weil ein Interessent eine Due Diligence durchführen möchte.

💡 kanzleimarkt-Tipp

Bereiten Sie die Due Diligence schon vor Beginn der Käufersuche vor. Ein strukturiertes Exposé und geordnete Unterlagen beschleunigen die spätere Prüfung erheblich. Umgekehrt sollte ein Käufer nicht wahllos Unterlagen anfordern: Definieren Sie zunächst, welche Risiken für Ihre Kaufentscheidung tatsächlich relevant sind, und prüfen Sie diese gezielt.

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