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Cold Call

Ein Cold Call ist die telefonische Erstansprache eines potenziellen Kandidaten oder Mandanten ohne vorherigen Kontakt. In der Personalberatung bezeichnet der Begriff insbesondere den direkten Anruf bei einem möglichen Kandidaten, der aktuell nicht aktiv auf Jobsuche ist.

Im Umfeld von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten wird der Cold Call häufig genutzt, um qualifizierte Berufsträger diskret auf neue berufliche Möglichkeiten aufmerksam zu machen. Viele der besten Kandidaten befinden sich in festen Anstellungen und reagieren daher nicht auf Stellenanzeigen. Die persönliche Ansprache ist oft der einzige Weg, um diese Personen zu erreichen.

Der Cold Call ist dabei nur der erste Schritt einer wertschätzenden Kontaktaufnahme. Ziel ist in der Regel ein unverbindlicher Austausch über die aktuelle berufliche Situation und mögliche Perspektiven.

In der Praxis wird der Begriff häufig mit Direktansprache gleichgesetzt, auch wenn diese neben Telefonaten auch über persönliche Netzwerke oder digitale Kanäle erfolgen kann.

Weiterführende Begriffe im ABC:

Direktansprache

Kandidaten-Dossier

Backup-Kandidat

Personalvermittlung

💡 kanzleimarkt-Tipp:

Der Erfolg eines Cold Calls hängt weniger vom perfekten Skript ab als von der Vorbereitung. Wer den Kandidaten und seine Kanzlei vorher kennt, führt meist ein deutlich besseres Gespräch als jemand, der nur „blind“ telefoniert. 📞

Weiterführende Begriffe im ABC: