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Berufsausübungsgesellschaft

Eine Berufsausübungsgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige freier Berufe zur gemeinschaftlichen Berufsausübung organisieren. Für Steuerberater und Rechtsanwälte ist der Begriff gesetzlich geregelt. Zulässig sind unterschiedliche Rechtsformen; unter bestimmten Voraussetzungen kann sich auch ein einzelner Berufsträger in einer Berufsausübungsgesellschaft organisieren.

🏢 Bedeutung im Kanzleimarkt

Die Berufsausübungsgesellschaft ist für Kanzleiverkäufe, Beteiligungen und Partneraufnahmen von großer Bedeutung, weil nicht nur einzelne Mandate oder Wirtschaftsgüter, sondern Gesellschaftsanteile Gegenstand einer Transaktion sein können.

Beim Einstieg eines neuen Partners müssen insbesondere Rechtsform, Gesellschaftsvertrag, Beteiligungs- und Stimmrechte sowie die berufsrechtliche Zulässigkeit der Gesellschafterstruktur geprüft werden. Im Steuerberatungsrecht dürfen Anteile beispielsweise nicht für Rechnung Dritter gehalten und Dritte nicht am Gewinn beteiligt werden. ([Gesetze im Internet][2])

Berufsausübungsgesellschaften bedürfen grundsätzlich der Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer beziehungsweise bei Rechtsanwälten der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer. Das Gesetz sieht allerdings Ausnahmen vor, insbesondere für bestimmte Personengesellschaften ohne Haftungsbeschränkung. ([Gesetze im Internet][3])

🔎 Praxisbezug / typische Konstellationen

Bei der Aufnahme eines Partners können Anteile an einer bestehenden Berufsausübungsgesellschaft übertragen oder neue Anteile geschaffen werden. Beim vollständigen Kanzleiverkauf kann statt der Übertragung einzelner Mandate und Wirtschaftsgüter ein Verkauf der Gesellschaftsanteile in Betracht kommen. Damit gewinnt die gesellschaftsrechtliche und berufsrechtliche Struktur unmittelbar Einfluss auf die Gestaltung der Nachfolge.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen mittelbare Beteiligungen und mehrstufige Gesellschaftsstrukturen. Das Steuerberatungsgesetz enthält hierzu konkrete Vorgaben zur Gesellschafter- und Kapitalstruktur.

💡 kanzleimarkt-Tipp

Bei einer Beteiligung an einer Berufsausübungsgesellschaft sollte nicht nur über den Prozentsatz und den Kaufpreis gesprochen werden. Mindestens ebenso wichtig sind Stimmrechte, Gewinnverteilung, Geschäftsführungsbefugnisse, Ausscheidensregelungen und die spätere Veräußerbarkeit des Anteils. 49 Prozent können wirtschaftlich deutlich weniger attraktiv sein als eine echte Partnerschaft auf Augenhöhe.

Weiterführende Begriffe im ABC: