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Werbung

Im Zusammenhang mit einem Kanzleiverkauf spielt Werbung eine besondere Rolle – allerdings weniger vor dem Verkauf als unmittelbar danach. Während der Verkaufsprozess vertraulich erfolgt, bietet der Eigentümerwechsel eine gute Gelegenheit für eine aktive und positive Kommunikation gegenüber Mandanten und Markt.

Der Eintritt eines neuen Inhabers kann gezielt genutzt werden, um über neue Strukturen, zusätzliche Kapazitäten, Spezialisierungen oder digitale Angebote zu informieren. Eine solche Kommunikation stärkt das Vertrauen der bestehenden Mandanten und kann gleichzeitig dazu beitragen, neue Mandate zu gewinnen.

Typische Maßnahmen sind beispielsweise:

  • persönliche Anschreiben oder Rundmails an Mandanten
  • ein gemeinsames Vorstellungs- oder Übergabeschreiben von Verkäufer und Käufer
  • Pressemitteilungen in regionalen Medien
  • Aktualisierung der Website und der Kanzleiprofile
  • Hinweise auf zusätzliche Leistungen oder neue Ansprechpartner

Richtig eingesetzt wird Werbung nach einem Kanzleiverkauf somit nicht als „Marketinggag“, sondern als Teil eines strukturierten Übergangsprozesses, der Kontinuität signalisiert und gleichzeitig Entwicklungsperspektiven aufzeigt.

kanzleimarkt-Tipp:

Planen Sie die Kommunikation rund um den Eigentümerwechsel bereits vor der Vertragsunterzeichnung. Ein gut abgestimmtes Mandantenschreiben von Verkäufer und Käufer gemeinsam wirkt oft stärker als jede spätere Marketingmaßnahme.