Testphase zur Praxisnachfolge
Für Berufsträger mit langjährigen, etablierten Einzelpraxen bietet sich eine zeitlich befristete Bürogemeinschaft als »Testgemeinschaft« im Vorfeld einer künftigen Praxisnachfolge an. Hierdurch bietet sich dem Veräusserer die Möglichkeit , den Büropartner als Praxisnachfolger auf fachliche und persönliche Eignung hin zu prüfen, ohne dass eine rechtsverbindliche Praxisübergabe stattfinden muss. Das oben gesagte gilt für eine Übergangsphase in alle zulässigen Gesellschaftsformen der Berufsausübung.
