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Share Deal

Ein Share Deal bezeichnet den Erwerb von Gesellschaftsanteilen (Shares) an einer Kanzlei-Gesellschaft – im Gegensatz zum Asset Deal, bei dem einzelne Vermögenswerte übertragen werden.

Bedeutung im Kanzleimarkt

Beim Share Deal bleibt die bestehende Gesellschaft rechtlich identisch bestehen. Der Käufer tritt durch Erwerb der Anteile in die Gesellschafterstellung ein. Verträge, Mitarbeiter, Mandatsbeziehungen und laufende Strukturen bleiben grundsätzlich unverändert bestehen.

Typische Anwendungsfälle ist der Erwerb einer Steuerberatungs-GmbH

Zentrale Vorteile

  • Keine Einzelübertragung der Mandatsverträge erforderlich
  • In vielen Konstellationen ist eine ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen Mandanten entbehrlich, da die Gesellschaft fortbesteht.
  • Kontinuität der Verträge
  • Mietverträge, Arbeitsverträge und Dauerschuldverhältnisse bleiben unverändert bestehen.

Steuerliche Aspekte

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Investition bei späterer Liquidation oder Veräußerung steuerlich relevant berücksichtigt werden.

Wirtschaftliche Einordnung

Die Vorteile eines Share Deals – etwa die Entbehrlichkeit zahlreicher Mandantenzustimmungen oder strukturelle steuerliche Effekte – lassen sich beim Erwerb nicht ohne Weiteres konkret in Euro beziffern.

Sie wirken häufig indirekt:

  • geringeres Transaktionsrisiko
  • weniger administrativer Aufwand
  • höhere Transaktionsgeschwindigkeit
  • bessere Planbarkeit

Ob ein Share Deal oder Asset Deal sinnvoller ist, hängt von Haftungsfragen, steuerlicher Struktur, berufsrechtlichen Vorgaben und der individuellen Zielsetzung ab.

Abgrenzung

Asset Deal: Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter und Mandate

Weiterführende Begriffe im ABC:

  • Asset Deal
  • Kaufvertrag
  • Due Diligence
  • Haftung
  • Kanzleibewertung
  • Zahlungsmodalitäten