Rente
Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- oder Anwaltskanzleien bezeichnet „Rente“ ein Vergütungsmodell, bei dem der Verkäufer keinen einmaligen Kaufpreis erhält, sondern über mehrere Jahre eine laufende Zahlung – häufig gekoppelt an den Umsatz oder Gewinn der übernommenen Kanzlei.
In der Praxis wird dieses Modell gelegentlich als „Verkauf gegen Rente“ oder „Leibrentenmodell“ bezeichnet.
Praktische Bedeutung im Markt
Im professionellen Kanzleimarkt spielt dieses Modell heute kaum noch eine Rolle. Käufer, Banken und Vermittler bevorzugen in der Regel klar definierte Kaufpreise oder umsatzabhängige Kaufpreisraten über eine begrenzte Zeit.
Gründe dafür sind u. a.:
- schwer kalkulierbares wirtschaftliches Risiko für Käufer
- unklare Laufzeiten der Zahlungen
- komplizierte steuerliche und rechtliche Gestaltung
- Finanzierung durch Banken kaum möglich
Daher finden sich echte Rentenmodelle praktisch nur noch im familiären Umfeld, etwa:
- Übergabe von Vater auf Sohn oder Tochter
- Übergabe innerhalb langjähriger Sozietäten
- Übergaben innerhalb einer sehr engen persönlichen Vertrauensbeziehung
Im offenen Markt – insbesondere bei überregionalen Käufen oder Transaktionen mit Finanzierung – werden stattdessen meist zeitlich begrenzte Kaufpreisraten oder Earn-Out-Modelle vereinbart.
kanzleimarkt-Tipp
Viele Kanzleiinhaber stellen sich intuitiv einen Verkauf „gegen Rente“ vor. Der Markt funktioniert heute jedoch anders: Käufer und Banken erwarten einen klar strukturierten Kaufpreis. Wer frühzeitig den Kanzleiwert kennt und eine realistische Preisstruktur entwickelt, erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Nachfolgelösung erheblich.
