Letter of intent (LoI)
Ein Letter of Intent (LoI) ist eine schriftliche Absichtserklärung zwischen zwei oder mehreren Parteien im Vorfeld eines geplanten Vertragsabschlusses. Beim Kanzleiverkauf dokumentiert er die grundsätzliche Einigung über wesentliche Eckpunkte einer Transaktion, ohne bereits den endgültigen Kaufvertrag darzustellen.
Typische Inhalte eines LoI im Zusammenhang mit Kanzleiverkäufen sind:
- Kaufpreis oder Kaufpreisstruktur (z. B. Earn-out-Regelungen)
- Übergabezeitpunkt und Übergabemodalitäten
- Exklusivitätsvereinbarung
- Vertraulichkeit
- Ablauf der Due Diligence
- Zeitplan bis zum Signing und Closing
Rechtlich ist ein LoI grundsätzlich nicht bindend, sofern nicht ausdrücklich einzelne Regelungen (z. B. Vertraulichkeit oder Exklusivität) als verbindlich vereinbart werden. Er schafft jedoch eine strukturierte Verhandlungsgrundlage und reduziert Transaktionsrisiken durch klare Erwartungsdefinitionen.
Gerade bei sensiblen Konstellationen – etwa bei der Übernahme einer Steuerkanzlei oder bei der Integration von Berufsträgern – sorgt ein LoI für Transparenz und Planungssicherheit in einer frühen Phase des Prozesses.
Zwischen Berufsträgern sind LoIs eher selten, bei PE-Unternehmen sind sie Standard.
Bevor Sie sich also binden, sollten jeder Verkäufer unbedingt alternative Interessenten angucken.
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