Konsolidierte Darstellung
Konsolidierung bezeichnet die zusammengefasste Darstellung mehrerer rechtlich selbstständiger, aber wirtschaftlich verbundener Gesellschaften in einem einheitlichen Zahlenwerk.
Im Kanzleiumfeld betrifft dies insbesondere Strukturen, bei denen neben der Steuerberatungsgesellschaft z. B. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Rechtsanwaltsgesellschaft oder eine Servicegesellschaft besteht.
Ziel der Konsolidierung ist es, ein realistisches Bild der wirtschaftlichen Gesamtsituation der Gruppe zu vermitteln.
- Typische Konstellationen im Kanzleimarkt
- Steuerberatungsgesellschaft + Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Steuerberatungsgesellschaft + Rechtsanwaltsgesellschaft
- Holdingstruktur mit mehreren operativen Einheiten
- Besitzgesellschaft (Immobilie) + operative Kanzlei
Zweck im Kanzleiverkauf
Im Rahmen eines Kanzleiverkaufs ist eine konsolidierte Darstellung oft entscheidend, weil:
- Umsätze und Ergebnisse wirtschaftlich zusammengehören
- Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaften bereinigt werden müssen
- interne Verrechnungen (z. B. Miete, Personalgestellung) neutralisiert werden
- der tatsächliche Ertrag für den Käufer sichtbar wird
Ohne Konsolidierung kann die Ertragskraft verzerrt dargestellt werden.
Bedeutung für die Kanzleibewertung
Für Bewertungszwecke ist regelmäßig eine bereinigte, konsolidierte Ertragsdarstellung erforderlich. Dabei werden:
- Innenumsätze eliminiert
- Gesellschaftervergütungen marktüblich angepasst
- einmalige oder gruppeninterne Effekte bereinigt
Nur so lässt sich ein belastbares EBITDA bzw. nachhaltig erzielbarer Gewinn ableiten.
