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Inventarliste

Bei einem Asset Deal – also beim Verkauf einer Steuerberatungskanzlei oder -gesellschaft ohne Anteilsübertragung – werden nicht nur Mandate übertragen, sondern auch die materiellen Gegenstände der Kanzlei. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Computer, Drucker, Scanner, Telefonanlagen oder auch kleinere Bürogegenstände.

Um festzuhalten, welche Gegenstände mit übergehen, wird im Kaufvertrag regelmäßig eine Inventarliste vereinbart. Theoretisch kann diese Liste sehr detailliert sein und jeden einzelnen Gegenstand – bis hin zum Radiergummi – enthalten. In der Praxis ist das jedoch meist nicht notwendig, weil der materielle Wert des Inventars bei Kanzleien häufig relativ gering ist.

Stattdessen werden Gegenstände häufig zusammengefasst beschrieben, etwa als „Büromöbel“, „IT-Ausstattung“ oder „sonstige Büroausstattung“. Wichtig ist nur, dass für beide Parteien klar ist, welche Gegenstände zum Kaufgegenstand gehören.

Eine besonders praktische Lösung ist ein Fotoprotokoll. Dabei werden die Räume und Gegenstände fotografisch dokumentiert und die Fotos als Anlage zum Vertrag genommen. So lässt sich später leicht nachvollziehen, welche Ausstattung übergeben werden sollte.

Alternativ kann auch ein Negativ-Fotoprotokoll erstellt werden. In diesem Fall werden nur die Gegenstände fotografiert und dokumentiert, die nicht verkauft werden sollen – zum Beispiel persönliche Erinnerungsstücke, Kunstwerke oder private technische Geräte des Verkäufers.

Der Vorteil solcher Fotodokumentationen liegt darin, dass sie Missverständnisse und Streitigkeiten vermeiden, ohne dass jede Kleinigkeit schriftlich aufgeführt werden muss.

kanzleimarkt-Tipp:

Inventar spielt bei Kanzleiverkäufen meist nur eine Nebenrolle. Der eigentliche Wert liegt in den Mandaten und im Personal. Halten Sie das Inventar deshalb pragmatisch fest – eine kurze Liste kombiniert mit einem Fotoprotokoll ist oft die effizienteste Lösung.