kanzleimarkt

Finanzierung

Finanzierung bezeichnet die strukturierte Bereitstellung von Kapital zum Erwerb einer Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder Rechtsanwaltskanzlei.

Bedeutung im Kanzleimarkt:

Der Kaufpreis einer Kanzlei wird in der Praxis häufig ganz oder teilweise über Bankdarlehen finanziert. Grundlage für die Kreditentscheidung ist dabei eine fundierte wirtschaftliche Darstellung der Kanzlei – insbesondere Umsatzstruktur, Rendite, Mandantenqualität, Personalbestand und Zukunftsperspektive.

Ein professionelles Exposé bildet hierfür die zentrale Entscheidungsgrundlage.

Praxisvorteil:

Viele deutsche Großbanken kennen und schätzen das von kanzleimarkt erstellte Exposé. Dadurch können Banken:

  • die wirtschaftliche Tragfähigkeit schneller beurteilen
  • cashflow und Kapitaldienstfähigkeit effizient prüfen
  • Käufer strukturiert zur Finanzierungsform beraten
  • Kreditentscheidungen beschleunigen

Für Kaufinteressenten bedeutet das: verkürzte Prüfprozesse, höhere Planungssicherheit und bessere Argumentationsbasis gegenüber Finanzierungspartnern.

Besonderheit beim Kanzleikauf:

Da Kanzleien in der Regel stabile Cashflows und wiederkehrende Umsätze aufweisen, gelten sie aus Banksicht als gut finanzierbare Unternehmenseinheiten – vorausgesetzt, Struktur und Übergabe sind professionell vorbereitet.

Weiterführende Begriffe im ABC:

  • Exposé
  • Kanzleibewertung
  • Kaufpreis
  • Earn-out
  • Zahlungsmodalitäten
  • Due Diligence
  • Kapitaldienstfähigkeit