Finanzierung
Finanzierung bezeichnet die strukturierte Bereitstellung von Kapital zum Erwerb einer Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder Rechtsanwaltskanzlei.
Bedeutung im Kanzleimarkt:
Der Kaufpreis einer Kanzlei wird in der Praxis häufig ganz oder teilweise über Bankdarlehen finanziert. Grundlage für die Kreditentscheidung ist dabei eine fundierte wirtschaftliche Darstellung der Kanzlei – insbesondere Umsatzstruktur, Rendite, Mandantenqualität, Personalbestand und Zukunftsperspektive.
Ein professionelles Exposé bildet hierfür die zentrale Entscheidungsgrundlage.
Praxisvorteil:
Viele deutsche Großbanken kennen und schätzen das von kanzleimarkt erstellte Exposé. Dadurch können Banken:
- die wirtschaftliche Tragfähigkeit schneller beurteilen
- cashflow und Kapitaldienstfähigkeit effizient prüfen
- Käufer strukturiert zur Finanzierungsform beraten
- Kreditentscheidungen beschleunigen
Für Kaufinteressenten bedeutet das: verkürzte Prüfprozesse, höhere Planungssicherheit und bessere Argumentationsbasis gegenüber Finanzierungspartnern.
Besonderheit beim Kanzleikauf:
Da Kanzleien in der Regel stabile Cashflows und wiederkehrende Umsätze aufweisen, gelten sie aus Banksicht als gut finanzierbare Unternehmenseinheiten – vorausgesetzt, Struktur und Übergabe sind professionell vorbereitet.
Weiterführende Begriffe im ABC:
- Exposé
- Kanzleibewertung
- Kaufpreis
- Earn-out
- Zahlungsmodalitäten
- Due Diligence
- Kapitaldienstfähigkeit
