Festpreis
Die Vereinbarung eines Festpreises ist grundsätzlich möglich.
Wenn Verkäufer jedoch ohne jede Flexibilität auf einem Festpreis bestehen und keine alternative Anpassungsklausel zulassen, entsteht bei vielen Käufern der Eindruck, „die Katze im Sack“ zu kaufen. Nicht selten führt dies dazu, dass Interessenten Abstand nehmen.
Ein Festpreis bietet klare Vorteile
- Planungssicherheit für den Verkäufer
- Kein nachträglicher Kaufpreisabschlag wegen Mandatsausfällen
- Keine Diskussionen über nachlaufende Umsatzentwicklungen
- Vermeidung späterer Streitigkeiten
- Klare wirtschaftliche Kalkulationsgrundlage
Gerade wenn Sie maximale Sicherheit wünschen und spätere Unsicherheiten ausschließen möchten, kann der Festpreis das geeignete Modell sein.
Wirtschaftliche Realität
In der Praxis ist ein Festpreis mit einem Abschlag verbunden. Hintergrund ist das Risiko des Käufers, dass nicht alle Mandate vollständig übertragbar sind oder Umsätze nach Übergabe rückläufig sein könnten. Dieses Risiko wird regelmäßig eingepreist.
Unsere Rolle
kanzleimarkt unterstützt Sie taktisch dabei, einen Festpreis durchzusetzen oder sinnvoll zu strukturieren. Wir beraten, mit welchen Argumenten und Gestaltungsmöglichkeiten Sie Planungssicherheit erreichen können, ohne Interessenten unnötig abzuschrecken.
Denn entscheidend ist nicht nur ob ein Festpreis vereinbart wird – sondern wie er verhandelt wird.
