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Fachberater

Fachberater-Zusatzqualifikationen sind besondere Spezialisierungen für Steuerberater, die nach festgelegten Standards erworben und durch die zuständige Steuerberaterkammer verliehen werden. Sie dokumentieren vertiefte theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in einem bestimmten Beratungsgebiet.

Rechtsgrundlage ist § 43c StBerG i. V. m. der Fachberaterordnung (FBO). Voraussetzung sind in der Regel:

  • ein strukturierter Fachlehrgang,
  • bestandene Leistungskontrollen,
  • der Nachweis praktischer Fälle im jeweiligen Spezialgebiet.

Bedeutung für den Kanzleimarkt:

Fachberater-Titel stärken die Marktposition, fördern die Spezialisierung einer Kanzlei und können im Rahmen einer Kanzleibewertung ein positives Qualitäts- und Profilierungsmerkmal darstellen – insbesondere bei klar fokussierten Zielmandanten.

Beispiele anerkannter Fachberater-Titel

  • Fachberater für Internationales Steuerrecht

Spezialisierung auf grenzüberschreitende Besteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen, Wegzugsbesteuerung etc.

  • Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Beratung bei Nachfolgegestaltungen, Umstrukturierungen, ertrag- und erbschaftsteuerlichen Optimierungen.

  • Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)

Spezialisierung auf Restrukturierung, Sanierungsberatung und insolvenzrechtliche Begleitung.

  • Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern

Beratung im Bereich Zollrecht, Außenwirtschaft und Verbrauchsteuern.

Abgrenzung

Fachberater-Titel sind berufsrechtlich geregelte Zusatzbezeichnungen für Steuerberater.

Davon zu unterscheiden sind:

  • Zertifikatslehrgänge ohne Kammeranerkennung
  • Fachanwaltstitel (nur für Rechtsanwälte)
  • Qualitätssiegel (z. B. DStV-Qualitätssiegel, ISO 9001), die das Kanzleimanagement betreffen

Während Qualitätssiegel die Organisation bewerten, dokumentieren Fachberater-Titel persönliche fachliche Spezialisierung.