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Fachanwalt

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, dem von der Rechtsanwaltskammer erlaubt wurde, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen, weil er auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen hat. Die Grundlage dafür liegt in § 43c BRAO und in der Fachanwaltsordnung (FAO).

Bedeutung im Kanzleimarkt

Im Kanzleimarkt ist der Fachanwaltstitel ein starkes Qualitäts- und Positionierungssignal. Er kann die Auffindbarkeit am Markt verbessern, Vertrauen bei Mandanten schaffen und im Verkauf oder bei der Nachfolgesuche helfen, weil Spezialisierung oft als werterhöhendes Merkmal wahrgenommen wird. In eurer Checkliste spielt der Titel sogar auf zwei Ebenen eine Rolle: bei der Beschreibung des Verkäufers („bin Fachanwalt für …“) und bei den Anforderungen an den potenziellen Erwerber („Fachanwalt für …“).

Praxisbezug / typische Konstellationen

Typisch ist der Fachanwaltstitel überall dort, wo Mandate stark spezialisierte Kenntnisse erwarten, etwa im Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht. Für Kanzleiverkäufe, Beteiligungen und Personalvermittlung ist der Titel besonders relevant, wenn eine Kanzlei über ihren fachlichen Schwerpunkt verkauft wird oder wenn ein Käufer bzw. Kandidat exakt zu einem bestehenden Beratungsprofil passen soll. Seit dem 1. Dezember 2025 gelten zudem geänderte Regeln in der FAO; unter anderem wurde die Frist für den Nachweis praktischer Fälle zum Erlangen einer Fachanwaltschaft von drei auf fünf Jahre verlängert.

kanzleimarkt-Tipp

Ein Fachanwaltstitel verkauft keine Kanzlei allein — aber er schärft das Profil. Entscheidend ist deshalb nicht nur, dass ein Titel vorhanden ist, sondern ob er zum Mandantenstamm, zur Außendarstellung und zum gewünschten Nachfolger passt. Wer „Fachanwalt“ sagt, sollte im Exposé immer auch zeigen, welche Mandate, Umsätze und Kompetenzen konkret daran hängen.

Mögliche weiterführende Links

Anwalt.org zum Überblick

§ 43c BRAO

BRAK / Fachanwaltsausbildung und FAO