kanzleimarkt

Bemessungszeitraum

Der Bemessungszeitraum bezeichnet die Zeitspanne zwischen der Übertragung der Kanzlei und der endgültigen kaufpreisrelevanten Abrechnung.

In diesem Zeitraum wird ermittelt, welcher Anteil des prognostizierten bzw. zugrunde gelegten Umsatzes tatsächlich beim Erwerber angekommen ist. Auf dieser Basis erfolgt – je nach vertraglicher Gestaltung – eine Kaufpreisanpassung.

Übliche Dauer

In der Praxis beträgt der Bemessungszeitraum ideal ein Geschäftsjahr.

Dies ermöglicht eine vollständige Betrachtung aller wiederkehrenden Leistungen (z. B. Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, laufende Beratung).

Risikoverteilung

Je länger der Bemessungszeitraum vereinbart wird, desto stärker verlagert sich das wirtschaftliche Risiko auf den Veräußerer. Gründe dafür sind insbesondere:

  • Mandatskündigungen nach Übergabe
  • Umsatzverschiebungen
  • Verzögerungen bei Abrechnungen
  • externe Einflüsse auf das Mandantenverhalten

Ein überlanger Bemessungszeitraum verlängert somit die wirtschaftliche Unsicherheit für den Verkäufer.

Fazit

Der Bemessungszeitraum ist ein zentrales Element der Kaufpreisgestaltung. Seine Dauer beeinflusst maßgeblich die Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer und sollte daher bewusst und ausgewogen vereinbart werden.