Asset Deal
Ein Asset Deal bezeichnet den Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter und Rechtspositionen einer Kanzlei. Beim typischen Kanzleiverkauf werden insbesondere der Mandantenstamm beziehungsweise die Möglichkeit zur Mandatsüberleitung, Betriebs- und Geschäftsausstattung und gegebenenfalls weitere Vermögensgegenstände übertragen. Anders als beim Share Deal wechselt nicht die Gesellschaft selbst den Eigentümer.
🏢 Bedeutung im Kanzleimarkt
Der Asset Deal ist insbesondere beim Verkauf einer Einzelkanzlei von zentraler Bedeutung. Käufer und Verkäufer müssen festlegen, welche Bestandteile der Kanzlei tatsächlich übergehen und welche beim bisherigen Inhaber verbleiben.
Viele Käufer bevorzugen einen Asset Deal auch aus steuerlichen Gründen. Der auf die erworbenen Wirtschaftsgüter einschließlich eines entgeltlich erworbenen Praxis- bzw. Geschäftswerts entfallende Kaufpreis kann grundsätzlich nach den jeweils geltenden steuerlichen Regeln abgeschrieben werden. Die konkrete steuerliche Behandlung und Kaufpreisaufteilung ist im Einzelfall zu prüfen.
Dem steht ein wesentlicher praktischer Vorteil des Share Deals gegenüber: Da die Gesellschaft als Rechtsträger bestehen bleibt und lediglich deren Anteile übertragen werden, bleiben grundsätzlich auch die mit ihr bestehenden Mandatsverhältnisse bestehen. Anders als beim Asset Deal muss deshalb nicht für jedes Mandat allein aufgrund des Gesellschafterwechsels eine Zustimmung zur Übertragung des Mandats eingeholt werden. Berufsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und datenschutzrechtliche Besonderheiten sind dennoch im Einzelfall zu beachten.
🔎 Praxisbezug / typische Konstellationen
Ein Steuerberater verkauft seine Einzelkanzlei. Vereinbart wird beispielsweise die Übertragung des Mandantenstamms, des Inventars und weiterer betrieblicher Vermögensgegenstände. Die Immobilie oder der betrieblich genutzte Pkw können dagegen ausdrücklich vom Verkauf ausgenommen werden.
Für die Kaufpreisgestaltung ist zudem festzulegen, wie mit Mandanten umgegangen wird, die nicht auf den Erwerber übergehen. In der Praxis kann deshalb ein Beobachtungszeitraum nach der Übertragung vereinbart werden, nach dessen Ablauf der endgültige Kaufpreis anhand der tatsächlich übertragenen Honorarumsätze bestimmt wird.
Bei einer Steuerberatungsgesellschaft kann dagegen alternativ ein Share Deal in Betracht kommen. Gerade bei einer größeren Zahl von Mandanten kann die Kontinuität der bestehenden Mandatsverhältnisse ein erheblicher praktischer Vorteil gegenüber der Einzelübertragung im Asset Deal sein.
🔗 Weiterführende Begriffe
Kanzleiverkauf
Kaufpreisanpassung
Share Deal
💡 kanzleimarkt-Tipp
Asset oder Share Deal sollte nicht erst im Kaufvertrag entschieden werden. Für den Käufer kann die Abschreibbarkeit des Kaufpreises für einen Asset Deal sprechen, während beim Share Deal insbesondere die Kontinuität der Mandatsverhältnisse attraktiv sein kann. Diese unterschiedlichen wirtschaftlichen Interessen gehören früh auf den Tisch – häufig sind sie ein wichtiger Teil der Kaufpreisverhandlung.
